Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) als Dachorganisation aller IHKs hatte den Gesetzgebungsprozess intensiv begleitet unter anderem als Sachverständiger bei der Anhörung Bundestag und durch eine Stellungnahme. Imberge: „Mit dem neuen Gesetz verbinden 63 Prozent die Erwartung, dass dadurch bürokratische Hürden abgebaut werden. Darüber hinaus soll es das Ansehen des Standorts Deutschland fördern (37 Prozent) und es leichter machen, das Abschlüsse aus dem Ausland anerkannt werden (32 Prozent). Der Prototyp eines Wunschkandidaten aus dem Ausland hat einen Berufsabschluss (47 Prozent) oder Studienabschluss (29 Prozent) und verfügt über Deutschkenntnisse (68 Prozent). Aber auch praktische Erfahrung (63 Prozent) und das Zwischenmenschliche (47 Prozent) sind wichtig.
Im Ausland zu suchen fällt den Unternehmen aber nicht leicht. 40 Prozent nutzen Online-Stellenportale, aber auch private Dienstleister (25 Prozent) sind beliebt, ebenso wie die deutschen Auslandshandelskammern oder Mund zu Mund Propaganda.
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