Szenario 1: Der Hund auf dem Rücksitz
Freitagabend, Herr B. will das Wochenende in seinem Gartenhaus verbringen. Sein Hund Struppie, eine mittelgroße Promenadenmischung, liegt während der einstündigen Fahr brav und ganz ruhig auf dem Rücksitz. Schließlich ist er das Autofahren gewohnt. Die Autobahn ist voll, wie fast immer um diese Zeit. Tempofahrt und stockender Verkehr wechseln sich ab. Als es mal wieder flott vorangeht, übersieht Herr B. fast das Stauende. Nur eine Vollbremsung kann den Auffahrunfall verhindern. Zugegeben, die Situation ist frei erfunden. Doch was dabei hätte passieren können, wissen ARAG Experten. Ein Hund, der nur 20 Kilogramm wiegt, wird bei einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern zu einem Geschoss mit einer Durchschlagskraft von 600 kg. Im glimpflichen Fall fangen die Rücklehnen den Aufprall ab und der Hund bleibt im hinteren Bereich des Wagens – mit etwas Glück unverletzt. Wird der vierbeinige Insasse jedoch in Richtung Windschutzscheibe geschleudert, können auch Fahrer und Beifahrer verletzt werden.
Fazit: Rücksitze und Beifahrersitze sind für ungesicherte Hunde während der Fahrt tabu!
Szenario 2: Die Katze in der Transportbox
Frau K. hat mit ihrer Katze Minka lange geübt. Jetzt geht das gelehrige Tier anstandslos in seine Transportbox und kann so bei Bedarf zur Tierärztin oder im Urlaub in die Katzenpension gebracht werden. Heute soll die Assistentin der Tierärztin lediglich Minkas Krallen schneiden. Frau W. stellt die Transportbox samt Katze auf die Konsole, direkt vor die Heckscheibe, damit das Tier auf der zwanzigminütigen Fahrt etwas Abwechslung hat, denn auch zuhause schaut Minka gerne aus dem Fenster. Es kommt, wie es kommen muss: Frau K. wird von einem überholenden Pkw geschnitten und muss nach rechts auf die Busspur ausweichen. Trotz Bremsung prallt sie dort mit 30 Stundenkilometern auf einen stehenden Omnibus. Was nun folgt, unterscheidet sich grundlegend vom ersten Fall. Zwar ist das Tier durch die Transportbox aus Hartplastik theoretisch geschützt. Doch die Box befindet sich in Kopfhöhe von Frau K., die dadurch auch bei Tempo 30 schon schwerste Verletzungen erleiden kann.
Fazit: Transportboxen für Tiere müssen fest installiert oder zumindest mit Sicherheitsgurten gesichert sein.
Was sagt das Gesetz?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht für den ungesicherten Transport von Hunden und Katzen keine spezifischen Bußgelder vor. Allerdings gelten Haustiere als Ladung. Und die muss laut § 22 StVO angemessen gesichert sein. Ansonsten droht ein Bußgeld von 35 Euro. Geht mit dem Verstoß auch eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung einher, können es auch 60 Euro werden. Und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei gibt es noch dazu! Doch welche Sicherung für die vierbeinige Ladung angemessen ist, darüber schweigt sich die StVO aus.
Was empfehlen Fachleute?
Für den Transport einer Katze ist eine Transportbox, die durch Sicherheitsgurte fest gesichert ist, eine gute und nicht allzu kostspielige Lösung. Wie man seinen Stubentiger aber dazu bewegt, sich in die Transportbox zu begeben, muss jeder Katzenliebhaber selbst herausfinden. Beim Transport von Hunden wird es schon etwas kniffliger. Im Fachhandel werden zahlreiche Sicherheitsgurte und Haltegeschirre angeboten. Die verhindern zwar, dass das Tier im Falle einer Vollbremsung oder eines Aufpralls unkontrolliert durch die Luft fliegt und Insassen verletzt. Einer Verletzung des Tieres kann damit nach Meinung der ARAG Experten aber kaum vorgebeugt werden. Das gilt auch für Trennnetze, die den hinteren Bereich des Fahrzeugs vom Fahrer- und Beifahrerbereich trennen. Wirklich sicher sind auch beim Hundetransport nur Transportboxen. Je nach Größe des Tieres können die hinten im Kofferraum fest installiert oder auf dem Rücksitz mit Haltevorrichtung und Sicherheitsgurten festgezurrt werden. Auf jeden Fall sollte die Autohundebox dort quer zur Fahrtrichtung stehen. Einziger Nachteil: Hunde müssen an die Box gewöhnt sein. Dazu kann diese auch zuhause als Schlafplatz dienen.
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