Wespen – stachelige Mitbewohner unter Naturschutz

Wer im Hochsommer auf der Terrasse sitzt, muss sie meist teilen. Gerade jetzt im August herrscht dort Hochbetrieb. Da summt und brummt es an jeder Blüte. Und leider auch am eigenen Teller oder Getränk. Denn jetzt sind Wespen, Bienen und Co. auf Nahrungssuche. Während Bienen zu den gern gesehenen, ja sogar gewünschten Mitbewohnern gehören, ist die Toleranz gegenüber Wespen nicht allzu groß. Wenn sie sich häuslich einrichten und ihr Nest im Garten oder am Haus bauen, möchte man sie am liebsten schnell wieder loswerden. Was man gegen Wespennester tun kann, erklären die ARAG Experten.

Teures Wespennest

Wespen stehen unter Naturschutz. Daher ist es verboten, das Nest einfach zu entfernen. Vielmehr noch: Wer ein Wespennest ohne behördliche Genehmigung entfernt und dabei erwischt wird, muss laut Bußgeldkatalog je nach Bundesland und Wespenart mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro rechnen. Handelt es sich um eine besonders geschützte Art, sind sogar Bußgelder bis zu 50.000 Euro möglich.

Wespennester nur mit Genehmigung entfernen

Wer die summenden Mitbewohner loswerden will, muss die Entfernung des Nestes – ob durch einen Profi oder auf eigene Faust – beantragen. Und nur ein Experte entscheidet, ob ein Wespennest beseitigt werden darf. Zuständig sind meist die Naturschutzbehörden, manchmal aber auch das Landratsamt oder die Stadtverwaltung. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es einen triftigen Grund braucht. Dies kann ein Allergiker im Haus sein, eine besonders aggressive Wespenart wie beispielsweise die Gemeine oder die Deutsche Wespe, oder eine besonders bedrohliche Stelle, an der das Nest sitzt, wie etwa in der Nähe des Schlafzimmerfensters oder des Sandkastens im Garten.

Profi oder Do-it-yourself?

Auch wenn es in Baumärkten giftigen Wespenschaum gibt, raten die ARAG Experten dringend davon ab, selbst Hand anzulegen. Stattdessen sollte ein Kammerjäger mit der Umsetzung oder dem Entfernen des Nestes beauftragt werden. Je nachdem, wo die Wespen ihre vier Wände errichtet haben, muss man mit Kosten von etwa 50 bis 200 Euro rechnen. Wer als Mieter die schwarz-gelben Untermieter loswerden will, kann diese Kosten unter Umständen an den Vermieter weitergeben. Dazu muss nach Angaben der ARAG Experten allerdings eine gesundheitliche Gefährdung oder Beeinträchtigung in der Wohnungsnutzung vorliegen.

Friedliches Zusammenleben

Wer eine Absage der Behörde erhält und das Nest nicht entfernen darf, muss seine Terrasse aber nicht meiden. Ein Abstand von wenigen Metern zum Ein- und Ausflugloch hilft bereits. Denn Wespen reagieren nur aggressiv, wenn man ihnen zu nahe kommt. Zudem leben Wespen nur ein Jahr in ihrem Nest. Im Winter sterben sie. Dann kann das Nest problemlos entfernt werden. Wichtig dabei ist laut ARAG Experten eine gründliche Reinigung des Nistplatzes. Ansonsten besteht die Gefahr, dass auch die nächste Wespengeneration hier ihr Lager aufschlägt, da Wespen sich am Geruch ihrer Artgenossen orientieren.

Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel