Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft – aber nicht mehr in Apotheken

Eine Packung Taschentücher, Traubenzucker-Bonbons, Creme-Proben oder Gutscheine für den nächsten Einkauf – Apotheken waren in puncto Werbegeschenke zur Kundenbindung sehr ideenreich. Um Konkurrenzkampf und ruinösen Preiswettbewerb zu verhindern, ist damit aber nach Auskunft der ARAG Experten seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Juni Schluss. Zumindest, wenn Kunden Medikamente auf Rezept kaufen. Handelt es sich um rezeptfreie Produkte, dürfen weiterhin kleine Geschenke gemacht oder Rabatte gewährt werden. Auch Online-Apotheken, die aus dem EU-Ausland liefern, sind davon ausgenommen. Sie dürfen ihre Kunden weiterhin beschenken (BGH, Az.: I ZR 206/17 und 60/18).

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