Die Firma Dunoair hat trotz anhängigem Gerichtsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster zum ersten Bauantrag einen neuen Bauantrag zu Dahlem IV gestellt. Gegenstand des Antrages sind die gleichen fünf Windräder aus dem ersten Antrag an gleicher Stelle im Dahlemer Wald. Zahlreiche Stellungnahmen, die sich gegen eine erneute Genehmigung des Windparks Dahlem IV ausgesprochen hatten, sind beim Kreis Euskirchen eingegangen, u.a. auch eine umfangreiche Stellungnahme der IG „Wildenburger Ländchen“.
Der Umweltverband „Naturschutzinitiative e.V.“ (NI) und der Naturschutzbund (NABU NRW / NABU Euskirchen) haben ebenfalls erneut eine umfangreiche naturschutzfachliche Stellungnahme abgegeben.
In dem nun vorliegenden Genehmigungsantrag seien die Auswirkungen der Windenergieanlagen insbesondere auf die Arten Rotmilan und Schwarzstorch, aber auch auf die Wildkatze, die zahlreich vorkommenden Fledermausarten, die Waldschnepfe und das FFH-Gebiet „Manscheider Bachtal/Paulushof“ nicht hinreichend berücksichtigt worden. Die vorgelegten Gutachten, z.B. im Bereich des Artenschutzes, seien in wesentlichen Teilen unzutreffend, fehlerhaft und insgesamt nicht rechtskonform. Eine Genehmigung für den Bau der fünf WEA wäre so nicht zu rechtfertigen, führen die beiden Naturschutzverbände aus.
Besonders schwerwiegend ist zu bewerten, dass im direkten Bereich des Windparks in der Zwischenzeit ein Rotmilanhorst gefällt und eines der wenigen intakten Schwarzstorchhabitate im Kreis Euskirchen durch forstwirtschaftliche Maßnahme entwertet wurde. Der Umgang mit diesen Umweltdelikten wird den Erörterungstermin sicherlich begleiten.
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