Provokationen und Auseinandersetzungen – verbal wie körperlich – gehören traditionell zu den Begleiterscheinungen des alljährlich stattfindenden Cannstatter Wasens ("Volksfest"). Häufig unter Drunkenheit begangene Straftaten, häufig unter Beteiligung mehrerer und manchmal auch unter Einsatz von Bierkrügen und anderen gefährlichen Gegenständen beschäftigen dabei die lokalen Polizeikräfte und Strafgerichte. So mehren sich die Strafverfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt im Nachgang zum Cannstatter Volksfest regelmäßig im Zuge eingehender Strafanzeigen bei Polizei und Staatsanwaltschaft.
Strafrechtlich handelt es sich dabei meist um Beleidiungs- und Körperverletzungsdelikte, in seltenen Fällen auch um Sexualdelikte, letztere meist gegenüber Bedienungen der Festzelte und Volksfestbesucherinnen.
Dabei solle man als Beschuldigter zunächst Ruhe bewahren und vor allem vor Ort im Zweifel keine Angeaben zur Tat machen. Schließlich hat man als Beschuldigter das Recht, die Aussage zu verweigern. Erst nach der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe und der Einsichtnahme in die Ermittlungsakte sollten überhaupt Angaben gemacht werden.
Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Rechtsanwalt in Stuttgart-Bad Cannstatt, vertritt Ihre Interessen als Beschuldigter in Strafsachen.
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