Fußballer Andi Möller wollte unbedingt nach Italien – egal, ob er für Mailand oder Madrid kicken sollte. Der Urlauber im vorliegenden Fall hatte ein etwas konkreteres Ziel: Er wollte nach Sylt. Nicht nach Amrum, nicht nach Föhr, nicht aufs Festland – sondern nach Sylt! Statt auf die Insel wurde er allerdings in eine Unterkunft gleichen Namens nach Norddeich gebucht. Das Problem: Norddeich ist kein Ort auf Sylt, sondern ein Ortsteil der Küstenstadt Norden am ostfriesischen Festland. Das wurde den Reisenden durch die Buchungsbestätigung aber nicht klar. Und während man dem oben genannten Sportler etwas mehr geografische Kenntnisse wünschen würde, kann von keinem Reisenden verlangt werden, dass er Norddeich exakt verortet. Vielmehr sind Reiseveranstalter nach Auskunft der ARAG Experten verpflichtet, auf der Reisebestätigung klar erkennbar darauf hinzuweisen, wenn sich die Unterkunft nicht am gebuchten Ort befindet. In diesem konkreten Fall bekam der Mann den vollen Reisepreis zurück (Landgericht Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 32/18 (nicht rechtskräftig)).
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