Regelsätze für Hartz IV steigen
Der Bundesrat stimmte einem Verordnungsentwurf zu, den das Bundeskabinett am 18. September 2019 beschlossen hatte. Demnach steigen die Regelsätze für Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab Januar 2020 um 1,88 Prozent. Alleinstehende Erwachsene erhalten somit künftig 432 Euro im Monat; das sind acht Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für ältere Kinder und Jugendliche erhöhen sich um jeweils sechs Euro auf 308 und 328 Euro und für Kinder unter sechs Jahren um fünf Euro auf dann 250 Euro.
Forderungen an die Bundesregierung und den Bundestag
Mit einigen am vergangenen Freitag gefassten Entschließungen fordert der Bundesrat von der Bundesregierung oder vom Bundestag gesetzliche Regelungen. Die wichtigsten haben ARAG Experten zusammengestellt:
- Zur Förderung der Elektromobilität hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der den privaten Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge erleichtern soll: Jeder Mieter soll danach einen Anspruch darauf bekommen, dass an seinem Stellplatz eine Ladestation eingebaut wird. Vermieter können die Erlaubnis dann nur noch in wenigen Ausnahmefällen verweigern. Für Wohnungseigentümer soll zukünftig eine einfache Mehrheit ausreichen, um den Einbau zu beschließen; bislang mussten alle Eigentümer dem zustimmen.
- Der Bundesrat plädiert außerdem für eine zügige Umsetzung des vom Bundesverkehrsministerium angekündigten Programms „Bund für Elektrifizierung“. Dabei geht es vor allem um eine direkte Unterstützung des Regionalverkehrs aus Bundesmitteln.
- Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Einsatz von Glyphosat in Privatgärten und öffentlichen Einrichtungen wie Kitas und Parkanlagen unverzüglich zu verbieten. Die Länder bitten die Bundesregierung weiter, eine Strategie zur Verringerung des Pestizideinsatzes in Haus- und Kleingärten zu entwickeln. Dabei solle sie nur noch nicht-chemische-synthetische Mittel zulassen.
- Außerdem möchte der Bundesrat das Rauchen in Autos verbieten lassen, wenn sich Kinder oder Schwangere unter den Insassen befinden. Im Falle eines Verstoßes könnte bei Inkrafttreten des jetzt beschlossenen Entwurfes ein Bußgeld von 500 bis 3.000 Euro drohen.
- Der Tierschutz soll beim Online-Handel mit Heimtieren verbessert werden. Unter anderem sollen die Betreiber von Portalen verpflichtet werden, dass sie Anbieter auf Tierschutzvorgaben hinweisen und Tierschutzverstöße verstärkt verhindern. Außerdem spricht sich der Bundesrat für eine bundeseinheitliche Zertifizierung von Onlineportalen aus, mit deren Hilfe der Handel unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten kontrolliert werden kann. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
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