Der überregionalen adventistischen Kirchenleitung für Nord- und Ostdeutschland (NDV) wird vorgeworfen, Maßnahmen ergriffen zu haben, die nicht in Übereinstimmung mit dem Regelwerk der Weltkirche (Working Policy) stünden: Der NDV ordiniert seit 2016 keine Pastoren mehr für den weltweiten Dienst, sondern „segnet“ lediglich seine Angestellten für den pastoralen Dienst unabhängig von ihrem Geschlecht. Diese „Segnung“ entspricht einem Verfahren, das in den Richtlinien der Weltkirchenleitung (Working Policy) aufgeführt wird. Während die Ordination weltweit gilt, bleiben die mit der Segnung verbundenen Vollmachten auf diejenigen Gebiete beschränkt, die diese ebenfalls praktizieren. In der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten ist die Ordination lediglich männlichen Geistlichen vorbehalten.
Weitere Verwarnungen aufgrund der Ordinationsfrage
Neben dem NDV wurden auch die adventistischen Kirchenleitungen in Dänemark, Norwegen und Schweden mit 164 Ja- zu 124 Nein-Stimmen verwarnt („Warned“). Ebenso die US-amerikanischen überregionalen Kirchenleitungen „Columbia Union Conference“ und „Pacific Union Conference“, auf deren Gebiet auch Frauen entgegen der Beschlusslage der adventistischen Weltsynode ordiniert werden (190 Ja- zu 94 Nein-Stimmen). Grundlage dieser Vorgehensweise ist das umstrittene Verfahren bei Regelverstößen, das 2018 vom GC-ExCom verabschiedet wurde (siehe apd.info vom 15.10.2018)
Stellungnahme deutscher Kirchenleiter
Johannes Naether, Präsident des NDV, teilte mit, er halte die Verwarnung für nicht gerechtfertigt. Der NDV hätte vielmehr eine Regelung gefunden, die versuche, in Konformität mit den Beschlüssen der Weltkirche auch dem Anliegen der Gleichberechtigung von Mann und Frau Rechnung zu tragen. „Ich kann nicht verstehen, dass wir dafür nun verwarnt werden“, so Naether.
Der Präsident der Adventisten in Süddeutschland (Süddeutscher Verband, SDV), Werner Dullinger, äußerte sich ebenfalls kritisch: die Verwarnung sei nicht gerechtfertigt, da es in der Working Policy keinen Zwang zur Ordination gebe. Ferner sei das Verfahren für die Verwarnung nicht den 2018 abgestimmten Regularien entsprechend gewesen. Zusammen mit den zuständigen Gremien werde man prüfen wie damit umzugehen sei und ob und in welcher Form dagegen Einspruch erhoben werden kann. „Besonders bedauerlich empfinde ich, dass dieser Beschluss keinen hilfreichen Beitrag zur Einheit der Kirche und zum Fokus auf die Mission der Kirche darstellt“, so Dullinger.
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