Darüber hinaus werden nach dem neuen Berufsbildungsgesetz bei IHK-Prüfungen wie bereits in anderen staatlich angeordneten Prüfungen einzelne Prüfungsleistungen nur noch durch zwei Prüfer bewertet. Das ist der richtige Schritt zum Bürokratieabbau und zur Entlastung des Ehrenamtes.
Ferner ist durch eine Veränderung des Freistellungsanspruchs für volljährige Berufsschülerinnen und Berufsschüler auch der duale Partner Berufsschule stärker berücksichtigt worden.
Nunmehr liegt die Entscheidung über das Gesetz beim Bundesrat. „Wir hoffen, dass dieses wichtige Gesetz dann endlich verabschiedet wird“, sagt Jürgen Hindenberg, Geschäftsführer Berufsbildung und Fachkräftesicherung der IHK Bonn/Rhein-Sieg.
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