Doch Kritiker bemängeln, dass damit das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werde. Zwar sichert das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ein Recht auf Auskunft zu und jeder Autofahrer kann eine Begründung zur Verhältnismäßigkeit der Kennzeichenüberwachung verlangen. Doch die Bearbeitung einer schriftlichen Anfrage kann zwei bis drei Wochen dauern. Dann können die Daten aber schon wieder gelöscht sein. „Die Pflicht zur sofortigen Löschung in Nichttrefferfällen ergibt sich aus den jeweiligen Gesetzen. Sie auch verfassungsrechtlich geboten“, sagt Matthias Bäcker, Professor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Datenschutzrecht an der Gutenberg-Universität in Mainz.
Der Jurist hält es aber für möglich, dass Daten aus der Kennzeichenerfassung künftig bei der Durchsetzung von Diesel-Fahrverboten eingebunden werden. „Je mehr die Kennzeichenerfassung ausgeweitet wird, desto schwerwiegender muss die abzuwehrende Gefahr sein“, zitiert AUTO STRASSENVERKEHR Dirk Hensel, Pressesprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten. Derzeit entscheidet eine zuständige Behörde selbst, ob die Voraussetzung für eine Erfassung gegeben ist.
In Brandenburg wird die Rechtslage sehr großzügig ausgelegt. Nach Auskunft von Matthias Bäcker von der Uni Mainz erfasst dort die Polizei Kfz-Kennzeichen zur Strafverfolgung und speichert sie langfristig. Die genauen Details der Daten seien aber nicht öffentlich zugänglich. „Das scheint mir zumindest auf den ersten Blick rechtlich äußerst fragwürdig“, so Bäcker. In Niedersachsen wurde eigens das Polizeigesetz geändert, um die von einem Gericht gestoppte „Section Control“ auf der Bundesstraße 6 zwischen Laatzen und Gleidingen wieder zu legalisieren.
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