Hessischer Ärztekammerpräsident fordert erhöhte Fälschungssicherheit von Approbationsurkunden

„Jeder falsche Arzt ist eine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit und das Leben von Patienten. Daher  müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen  werden, dass Dokumente wie die ärztliche Approbationsurkunde weitgehend fälschungssicher sind“, erklärt der hessische Ärztekammerpräsident Dr. med. Edgar Pinkowski. Dafür seien nicht die Landesärztekammern zuständig, sondern die Approbationsbehörden als verantwortliche Stellen der Länder. „Die Approbationsurkunde ist kein Dokument der Ärztekammer, sondern wird von der Approbationsbehörde ausgestellt“, betont Pinkowski.

Die Forderung  der Deutschen Stiftung Patientenschutz, ein Zentralregister für Approbationen bei der Bundesärztekammer einzurichten, hält der Präsident der Landesärztekammer Hessen nicht für zielführend. „Wir leben in einem föderalen und nicht in einem zentralistischen System. Wenn die Urkunden fälschungssicher sind, ist ein zentrales Register überflüssig.“  Die von der Landesärztekammer Hessen ausgestellten, mit einem 2d-Barcode versehenen Facharzturkunden wiesen eine hohe Fälschungssicherheit auf und könnten damit als Beispiel für andere Dokumente dienen, macht Pinkowski deutlich.

Approbations- und Facharzturkunden werden der Landesärztekammer Hessen bei Anmeldung eines neuen Kammermitglieds vorgelegt. Dabei fallen in der Regel gefälschte Urkunden auf.  Da Zeugnisse jedoch mit Hilfe digitaler Anwendungen immer häufiger so gut gefälscht werden, dass sie – wie bei dem jüngsten Fall einer falschen Ärztin in Fritzlar – von Originalen nicht oder so gut wie nicht unterscheidbar sind, fordert Pinkowski die Bundesländer auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Approbationsurkunden weitgehend fälschungssicher zu machen.

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