Die Forderung der Deutschen Stiftung Patientenschutz, ein Zentralregister für Approbationen bei der Bundesärztekammer einzurichten, hält der Präsident der Landesärztekammer Hessen nicht für zielführend. „Wir leben in einem föderalen und nicht in einem zentralistischen System. Wenn die Urkunden fälschungssicher sind, ist ein zentrales Register überflüssig.“ Die von der Landesärztekammer Hessen ausgestellten, mit einem 2d-Barcode versehenen Facharzturkunden wiesen eine hohe Fälschungssicherheit auf und könnten damit als Beispiel für andere Dokumente dienen, macht Pinkowski deutlich.
Approbations- und Facharzturkunden werden der Landesärztekammer Hessen bei Anmeldung eines neuen Kammermitglieds vorgelegt. Dabei fallen in der Regel gefälschte Urkunden auf. Da Zeugnisse jedoch mit Hilfe digitaler Anwendungen immer häufiger so gut gefälscht werden, dass sie – wie bei dem jüngsten Fall einer falschen Ärztin in Fritzlar – von Originalen nicht oder so gut wie nicht unterscheidbar sind, fordert Pinkowski die Bundesländer auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Approbationsurkunden weitgehend fälschungssicher zu machen.
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