Wer jetzt – Anfang November – noch keine Winterreifen aufgezogen hat, ist gut beraten, schnellstens einen Termin zum Reifenwechsel mit der Werkstatt zu vereinbaren oder dies selbst zu erledigen. Denn Schnee und Eisglätte können ab nun täglich lauern. Ein gesetzlich vorgegebenes Datum, ab wann ein Auto mit Winterreifen (sofern keine Ganzjahresreifen gefahren werden) ausgestattet sein muss, gibt es in Deutschland nicht. Wohl aber eine situative Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen, also laut § 2 (3a) StVO im Fall von „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte“. Als bewährte Faustregel gilt: „Von O bis O“ – also von Oktober bis Ostern.
Woran erkennt man einen Winterreifen?
Winterreifen selbst müssen hinsichtlich Fahr- und Traktionseigenschaften auf winterliche Straßenverhältnisse ausgelegt sein. Man erkennt solche Reifen seit dem 1. Januar 2018 am Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) auf der Reifenflanke. Ältere Winterreifen, also alle, die vor diesem Datum produziert wurden, tragen noch das M+S-Symbol (Mud and Snow: Matsch und Schnee). Sie dürfen noch bis zum 30. September 2024 als Winterreifen genutzt werden.
Wann neue Winterreifen?
Ein wesentlicher Sicherheitsaspekt bei Winterreifen ist eine ausreichende Profiltiefe. Der Gesetzgeber schreibt hier in § 36 StVZO eine Mindestprofiltiefe im Hauptprofil von 1,6 Millimetern vor. „Das ist unserer Meinung nach aber für winterliche Verhältnisse zu wenig. Stattdessen empfehlen wir für Winterreifen eine Profiltiefe von etwa 4 Millimetern“, so die Sicherheitsexperten des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS). Mit einem 2-Euro-Stück lässt sich übrigens die Profiltiefe leicht überprüfen. Der silberne Rand der Münze ist 4 Millimeter breit. Verschwindet dieser Rand nicht im Profil, wird es Zeit für einen Reifenwechsel. Ein weiteres Anzeichen, ob neue Winterreifen benötigt werden, sind die Tread Wear Indicators (TWI, Verschleißindikatoren). Sind einer oder mehrere bündig mit dem Profil, muss der Reifen dringend gewechselt werden. „Zu guter Letzt sollten Winterreifen spätestens nach acht Jahren ausgetauscht werden, da nicht nur Abrieb und Umwelteinflüsse die Reifen verschleißen lassen, sondern die Gummimischung der Reifen mit zunehmendem Alter an Elastizität verliert“, so der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS).
Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) ist mit rund 620.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Er ist seit Jahrzehnten Mitglied der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und zählt zu den Gründungsmitgliedern des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Mit seinen Töchtern AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen – von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen-, die aufgrund von Leistung und Preis in den vergangenen Jahren viele Rankings gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksdirektionen sind rund 180 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei rund 115 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.
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