Sanktionen teils verfassungswidrig: „großer Schritt in die richtige Richtung“

Für die Diakonie Württemberg ist das heutige Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Verfassungskonformität von Sanktionen für Empfänger von Hartz-IV-Leistungen „ein großer Schritt in die richtige Richtung“. Dass das Gericht Sanktionen über 30 Prozent als nicht verhältnismäßig bewertete, komme der generellen Ablehnung der Diakonie entgegen. In der Übergangsphase bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden Sanktionen über 30 Prozent, die noch nicht rechtskräftig sind, sofort aufgehoben. „Damit würdigt das Bundesverfassungsgericht die Not von Menschen in Armut und bestätigt den Beratungsalltag: Es macht keinen Sinn, Menschen unter dem Existenzminimum zu sanktionieren“, sagt Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg.

Kaufmann stellt fest: „Wir begrüßen, dass es keine Sanktionsautomatismen mehr geben soll. Der Einzelfall muss künftig geprüft und gewürdigt werden – das war eine unserer wichtigen Forderungen.“ Auch dass es nun für drei Monate keine „Muss-Regelung“ mehr gibt, gebe Grund zur Hoffnung: „Keine Sanktion um der Sanktion willen.“

Die württembergische Diakonie ist mit diesen Entscheidungen zur Gesetzesänderung zufrieden: Sanktionen müssen zielführend sein, individuelle Härten sind zu berücksichtigen und bei nachgeholter Mitwirkung können Sanktionen beendet werden.

Kaufmann betont: „Sanktionen dürfen die Existenzgrundlage nicht zerstören. Die Regelsätze sind ohnehin äußerst knapp bemessen. Die Entscheidung entspricht unserem christlichen Menschenbild und respektiert die Würde des Menschen, die unantastbar ist.“ Dies müsse auch für Sanktionen für unter 25-Jährige gelten.  

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