Kaufmann stellt fest: „Wir begrüßen, dass es keine Sanktionsautomatismen mehr geben soll. Der Einzelfall muss künftig geprüft und gewürdigt werden – das war eine unserer wichtigen Forderungen.“ Auch dass es nun für drei Monate keine „Muss-Regelung“ mehr gibt, gebe Grund zur Hoffnung: „Keine Sanktion um der Sanktion willen.“
Die württembergische Diakonie ist mit diesen Entscheidungen zur Gesetzesänderung zufrieden: Sanktionen müssen zielführend sein, individuelle Härten sind zu berücksichtigen und bei nachgeholter Mitwirkung können Sanktionen beendet werden.
Kaufmann betont: „Sanktionen dürfen die Existenzgrundlage nicht zerstören. Die Regelsätze sind ohnehin äußerst knapp bemessen. Die Entscheidung entspricht unserem christlichen Menschenbild und respektiert die Würde des Menschen, die unantastbar ist.“ Dies müsse auch für Sanktionen für unter 25-Jährige gelten.
Die Diakonie Württemberg ist die soziale Arbeit der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und der Freikirchen. Das Diakonische Werk Württemberg mit Sitz in Stuttgart ist ein Dachverband für 1.400 Einrichtungen mit fast 50.000 hauptamtlichen und 35.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie begleiten Kinder, Jugendliche und Familien, Menschen mit Behinderungen, alte und pflegebedürftige Menschen, Arbeitslose, Wohnungslose, Überschuldete und andere Arme, Suchtkranke, Migranten und Flüchtlinge sowie Mädchen und Frauen in Not. Täglich erreicht die württembergische Diakonie über 200.000 Menschen. Das Diakonische Werk Württemberg ist ebenfalls Landesstelle der Internationalen Diakonie, Brot für die Welt, Diakonie Katastrophenhilfe und Hoffnung für Osteuropa.
Bundesweit sind rund 525.000 hauptamtlich Mitarbeitende und etwa 700.000 freiwillig Engagierte in der Diakonie aktiv. Der evangelische Wohlfahrtsverband betreut und unterstützt jährlich mehr als zehn Millionen Menschen in Deutschland.
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