„Ein Flachdach kann bei einem extremen Starkregen an die Grenzen der Statik kommen, wenn die Notentwässerung nicht vorhanden oder nicht fachgerecht ausgeführt ist“, warnt Norbert Hain vom Landesinnungsverband des Hessischen Dachdeckerhandwerks. „Schon eine Niederschlagsmenge von 80 mm führt zu einer zusätzlichen Belastung von 80 kg pro Quadratmeter Dachfläche, wenn sie nicht abgeführt wird“. Bei der Dachfläche einer klassischen Doppelgarage würden damit fast dreieinhalb Tonnen zusätzliches Gewicht auf dem Dach lasten.
Daher ist für Flachdächer und natürlich auch begrünte Dächer eine Notentwässerung zwingend vorgeschrieben. Solche Notüberläufe können z. B. entsprechende Durchdringungen der umlaufenden Attika oder Rohrsysteme sein. Allerdings müssen diese Notabläufe als eigenständige Systeme ausgeführt sein und dürfen nicht an vorhandene Entwässerungssysteme angeschlossen werden.
Die Dimensionierung berechnet der Dachdecker-Fachbetrieb nach DIN EN 12056-3. Dabei muss die Entwässerungskapazität so bemessen werden, dass die am Gebäudestandort zu erwartende Jahrhundertregenmenge für einen Zeitraum von mindestens fünf Minuten abgeleitet werden kann.
„Auch bei Steildächern gibt nur die richtige Dimensionierung der Entwässerungssysteme Sicherheit“, so der Hinweis des Dachexperten. Je steiler und je größer die zu entwässernde Dachfläche ist, desto höhere Niederschlagsmengen erreichen die Dachrinne und über sie die Fallrohre.
Durch Äste verstopfte oder zu klein dimensionierte Regenrinnen und Fallrohre würden einen unkontrollierten Wasserablauf begünstigen. Das kann zu erheblichen Schäden in angrenzenden Bauteilen wie dem Mauerwerk führen.
„Nur fachgerecht dimensionierte Entwässerungssysteme und eine regelmäßige jährliche Kontrolle durch den Dachdecker – z. B. im Rahmen einer Dachwartung – bieten eine ausreichende Sicherheit vor überfluteten Dächern“, so Norbert Hains Rat.
Die Adressen qualifizierter Dachdeckerbetriebe für die Planung und Ausführung von Dach-Entwässerungssystemen gibt es bei den regionalen Dachdecker-Innungen und im Internet unter www.hessendach.de
Der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Hessen vertritt als berufsständische Organisation die Dachdecker-Innungsbetriebe in den 18 angeschlossenen hessischen Dachdecker-Innungen. Sitz des Verbandes ist in Weilburg.
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