Wer es in der Adventszeit gerne gemütlich hat und seine Abende im Kerzenlicht verbringt, sollte besonders vorsichtig sein. Denn in diesen Wochen kommt es vermehrt zu Brandschäden. Häufige Ursache sind unbeaufsichtigt brennen gelassene Kerzen. Schon eine kurze Abwesenheit kann ausreichen, damit das Verhalten nach der Rechtsprechung als grob fahrlässig gesehen wird. Der Wohngebäude- und Hausratversicherer ist dann berechtigt, die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen, erklärte Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa. Allerdings ist das Verfahren oft langwierig, bis die letztendliche Kürzungsquote feststeht. Auf der sicheren Seite sind Verbraucher, wenn sie beim Verlassen des Raumes die Kerzen ausmachen. Zudem sollten sie darauf achten, dass grobe Fahrlässigkeit in beiden Verträgen bis zur Versicherungssumme mitversichert ist, empfiehlt Bösl. Die sinnvolle Leistungserweiterung kostet oft nur ein paar Euro mehr im Jahr, erspart Versicherten aber viel Zeit und Ärger im Schadenfall. Mitversichert sind dann auch andere grob fahrlässig verursachte Schäden, beispielsweise wenn der Wasserhahn der Waschmaschine ohne Aquastopp nicht abgedreht oder die Herdplatte versehentlich nicht ausgeschaltet wurde.
Über uniVersa Versicherungen
Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 9.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.
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