„Wir begrüßen das neue Berufsbildungsgesetz als Chance für die berufliche Aus- und Weiterbildung. Die neuen Abschlussbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ unterstreichen die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. Mit diesen neuen Markenbegriffen können wir noch besser den Blick von Eltern, Lehrern und Schulabgängern auf die Berufliche Bildung lenken und sie als attraktive Alternative zum Studium bekannter machen. Das hilft auch den Unternehmen, ihren Bedarf an beruflich qualifizierten Fachkräften besser zu decken.
Zumindest ein Teil der Prüfungen kann künftig von zwei statt drei Prüfern abgenommen werden, um die ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer nicht unnötig zu belasten. Das ermöglicht auch in Zukunft – trotz Fachkräftemangel und Termindruck – die Fortsetzung des ehrenamtlichen Prüfungsmodells in der Beruflichen Bildung.
Anpassungsbedarf sehen wir jedoch noch hinsichtlich der Digitalisierung, wo das künftige Recht z.B. die elektronische Übermittlung von Daten oder ein vollständig digitales Berichtheft verhindert.“
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