„In der Anhörung wurde deutlich, dass vor allem Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder besonders hohem Unterstützungsbedarf beim Krankenhausaufenthalt auf Assistenz durch ihnen vertraute Personen angewiesen sind. Derzeitige gesetzliche Regelungen erschweren gerade dieser Personengruppe die notwendige Begleitung. Wir als Lebenshilfe NRW teilen diese Erfahrung seit vielen Jahren. Hier muss dringend etwas passieren und zwar möglichst ohne neue bürokratische Antragsverfahren“, sagt Bärbel Brüning, Landesgeschäftsführerin der Lebenshilfe NRW.
„Angehörige leisten heute schon einen wichtigen Beitrag bei der Begleitung ihrer behinderten Angehörigen im Krankenhaus. Diese Situationen sind aber für begleitende Angehörige eine extreme Erfahrung. Es mutet daher sehr seltsam an, wenn Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen in der Anhörung sagen, dass bei einem fünftägigen Krankenhausaufenthalt die Angehörigen die Assistenz einfach übernehmen können. Ich möchte die Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen daran erinnern, dass Angehörige von Menschen mit Behinderung auch oft berufstätig sind. Wer übernimmt den Verdienstausfall für berufstätige Angehörige an diesen Tagen, die Krankenkassen?“, sagt Bärbel Brüning.
Hinzu kommt, viele ältere Menschen mit Behinderung haben keine Angehörigen mehr, oder Eltern sowie Geschwister, die selber pflegebedürftig sind. Auch mit Blick auf ein selbstbestimmtes Leben erwachsener Menschen mit Behinderung ist dies keine Lösung. Die notwendige Begleitung im Krankenhaus muss durch eine – fachlich und zeitlich – angemessene individuelle Assistenz gewährleistet werden.
Die 76 nordrhein-westfälischen Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe mit rund 21.000 Mitgliedern sind Träger oder Mitträger von zahlreichen Diensten, Einrichtungen und Angeboten für Menschen mit einer geistigen Behinderung. Sie alle sind Mitglieder im nordrhein-westfälischen Landesverband, des Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. In Frühförderstellen, (meist integrativen) Kindergärten und Krippen, Schulen und Tagesförderstätten, Werkstätten, Fortbildungs- und Beratungsstellen, Sport-, Spiel- und Freizeitprojekten, Wohnstätten und Wohngruppen sowie Familienentlastenden Diensten werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung gefördert, betreut und begleitet.
Hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Lebenshilfe sind mit diesen Aufgaben betraut. Angehörige von Menschen mit Behinderung können sich in Elterngruppen austauschen, Menschen mit Behinderung selbst arbeiten immer stärker in den Vorständen und anderen Gremien der Lebenshilfe mit. Die 76 nordrhein-westfälischen Lebenshilfen sind in der Beratung, Fortbildung und Konzeptentwicklung tätig und vertreten die Interessen von Menschen mit Behinderung und ihrer Familien gegenüber den Ländern bzw. der Bundespolitik.
Die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. verfügt über vier Tochtergesellschaften. Die Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH und die Lebenshilfe Wohnverbund NRW gGmbH bieten ambulante und stationäre Wohnangebote sowie Beratung für Menschen mit Behinderung in ausgewählten Regionen Nordrhein-Westfalens an. Fort- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderung sowie hauptamtlichen Mitarbeitern*innen der Eingliederungshilfe, Familienbildung und Freiwilligendienste werden über die Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH angeboten. In Hürth betreibt der Landesverband das Lebenshilfe Berufskolleg NRW gGmbH zur Ausbildung von Sozialassistenzen und Heilerziehungpflegern.
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V
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