Willi Hamel musste jetzt bei einer routinemäßigen Kontrolle schutzrelevanter Großvogel-Horste feststellen, dass der in diesem Wald bestehende Schwarzstorch-Horst durch forstliche Entnahme der benachbarten Bäume freigestellt worden ist. Gleichzeitig ist auch der ca. 300 m benachbart liegende Horstbaum des Rotmilans gefällt worden.
„Bisher hatte ich schon in 2016 und in 2018 Fällungen von Rotmilanhorsten den Behörden zur Kenntnis gegeben. Dazu in 2017 die erstmalige Bedrohung der Schwarzstorch-Niststätte durch Holzernte“ so der vor Ort aktive Naturschützer Willi Hamel.
„Die Bitten der Oberen sowie der Unteren Naturschutzbehörde an den Waldbesitzer, dass in seinem Wald die geschützten Niststätten zu bewahren sind, haben wohl bislang wenig Wirkung gezeigt. Daher haben wir bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender Hessen der NI.
„Die gezielte Beseitigung von Niststätten streng geschützter Arten wie z.B. Schwarzstorch und Rotmilan sind nach Bundesnaturschutzgesetz eine Straftat“, so Dipl. Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI.
„Dies gilt auch außerhalb der Brutzeit, da die Horste traditionell genutzte Fortpflanzungsstätten sind. Durch deren Beseitigung können die streng geschützten Arten geschädigt oder ganz vertrieben werden. Deshalb werden die den Horst umgebenden Bäume, die für die Funktion der Niststätte einer im Wald brütenden Art unerlässlich sind, mit in den gesetzlichen Niststättenschutz einbezogen“, so Immo Vollmer.
In Hessen wurde in der „Waldbaufibel“ zumindest für den Staatsforst festgelegt, dass in einem 50 m Umkreis um eine geschützte Niststätte der Wald seinen Charakter nicht verändern darf und dass in einem 300 m Umfeld für Beruhigung zu sorgen ist.
„Da der gesetzliche Artenschutz auch im Privatwald gilt, sollten sich auch Waldbesitzer sorgfältig daran orientieren, da diese im beklagten Schadensfall die Leitlinie sein wird“, so die Empfehlung des Biologen Vollmer.
Gerade im Zusammenhang von Windparkplanungen häufen sich die bekannt gewordenen Vorfälle zur Niststättenzerstörung beim Schwarzstorch und Rotmilan. Deren Vorkommen sind nicht mit den Betrieb umliegender Windkraftanlagen vereinbar. So wurde auch die Genehmigung für einen ursprünglich geplanten Windpark auf dem zur Gemeinde Frischborn/Lauterbach gehörenden Höhenzug Wehrberg durch die Obere Naturschutzbehörde ausgesetzt, da im nahen Umfeld die aktuell geschädigten Niststätten liegen.
Ornithologe Willi Hamel konnte von dem langjährig genutzten und somit recht großen Rotmilanhorst keine Reiser mehr finden. Da die Lage des ursprünglichen Horstes bekannt- und auch durch Fotos gut dokumentiert war, wäre dieses bei einer Fällung jedoch zu erwarten gewesen. Sonderbarerweise wurde ein benachbarter Baum, der niemals Horstbaum war, frisch als Horstbaum markiert. Diese Vorgänge legen nahe, dass es sich hier offensichtlich um ein vorsätzliches Vorgehen handelt, so die NI.
„Auch bei dem hier geschädigten Schwarzstorchhorst hat es nach Kenntnis der NI im Zuge von benachbarten Baumfällungen im Jahr 2017 eine Unterrichtung des Waldeigentümers Graf Westerhold durch die Obere Naturschutzbehörde gegeben. Insofern kann Unkenntnis für dieses erneute Vorgehen kein Entschuldigungsgrund sein“, erklärte Thilo Stork, Länder- und Fachbeirat der Naturschutzinitiative e.V. (NI) aus Schwalmtal.
Thilo Stork und Willi Hamel hoffen, dass zumindest die Niststätte eines weiteren Rotmilan-Reviers auf dem Wehrberg mit Hilfe der Behörden gerettet werden kann. Nachdem die NI in 2018 die Fällung des Rotmilanhorstes bei der Kreisverwaltung gemeldet hatte, ist der in diesem Jahr vom Rotmilan neu errichtete Horstbaum in den letzten Tagen wohl zum Fällen über Fremdwerber angezeichnet worden.
„So viele Zufälle in so kurzer Zeit wie im Forst von Graf Westerhold kann es nicht geben. Hier wird offensichtlich versucht, den Natur- und Artenschutz auszuhebeln. Um diese Vorgänge endlich aufzuklären, haben wir bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gestellt“, so die Vertreter der NI.
Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) ist ein unabhängiger und gemeinnütziger Naturschutzverein, der sich im Sinne einer originären und ursprünglichen Naturschutzarbeit für den Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräumen einsetzt.
Unsere Arbeit wird bundesweit von mehr als 50 Länder- und Fachbeiräten ehrenamtlich unterstützt. Wir finanzieren uns ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden von Privatpersonen und Stiftungen, die unsere Ziele unterstützen.
Wir freuen uns über weitere Mitglieder und Förderer, die unsere Arbeit unterstützen möchten und denen es wie uns eine Herzensangelegenheit ist, sich für den Natur- und Artenschutz einzusetzen.
Naturschutzinitiative e.V. (NI)
Am Hammelberg 25
56242 Quirnbach/Westerwald
Telefon: +49 (2626) 9264770
Telefax: +49 (2626) 9264771
http://naturschutz-initiative.de/
Bundes- und Landesvorsitzender
Telefon: +49 (2626) 9264770
E-Mail: info@naturschutz-initiative.de
Naturschutzreferent
Telefon: +49 (2626) 926-4770
E-Mail: i.vollmer@naturschutz-initiative.de