Daimler-Abgasskandal: KBA veröffentlicht Rückruf für weitere 152.000 Fahrzeuge

Das Kraftfahrtbundesamt hat in seiner Rückrufdatenbank ganz aktuell 12 weitere Rückrufe für Mercedesfahrzeuge veröffentlicht. Als Grund für die Rückrufe nennt das KBA die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. die unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems. Damit wird ein weiteres Kapitel im Daimler-Abgasskandal aufgeschlagen.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Betroffen von der aktuellen Rückrufanordnung sind insgesamt 152.000 Diesel-Fahrzeuge, 52.000 davon in Deutschland. Konkret geht es um folgende Mercedes-Modelle:

  • E-Klasse, Baujahr 2012 – 2016
  • S-Klasse, Baujahr 2013 – 2017
  • M-Klasse, Baujahr 2012 – 2016
  • CLS-Klasse, Baujahr 2014 – 2018
  • GLE-Klasse, Baujahr 2015 – 2018
  • C-Klasse, Baujahr 2013 – 2016
  • SLK-Klasse, Baujahr 2015 – 2017

Daimler Dieselskandal

Die Daimler AG musste auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes erstmals im Juni 2018 europaweit rund 700.000 Fahrzeuge zurückrufen. Davon befinden sich rund 280.000 Fahrzeuge in Deutschland. Im Fokus standen bei diesem Rückruf Modelle mit der Abgasnorm Euro 6b, in denen die Motoren des Typs OM 651 (GLC 2,2l Diesel, V-Klasse 2,2l Diesel), OM 622 (Vito 1,6l Diesel), OM 642 (ML/GLE/GL/GLS 3,0l Diesel) und OM 626 (C-Klasse 1,6l Diesel) verbaut wurden.

Im Juni 2019 kamen dann noch einmal rund 60.000 Euro-5-Fahrzeuge des Modells Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Motortyp OM 651 hinzu. Im Oktober 2019 folgte der nächste Rückruf für rund 260.000 Transporter des Modells Sprinter. Es handelt sich um Fahrzeuge mit dem schon etwas älteren Euro-5-Dieselmotor mit der Bezeichnung OM 651, die vor Juni 2016 gebaut wurden. Mit den aktuellen Rückrufen sind insgesamt fast 1,2 Millionen Mercedes-Fahrzeuge von dem Abgasskandal betroffen.

Sollte das Software-Update aufgespielt werden?

Die Abschalteinrichtungen müssen jetzt durch ein Software-Update entfernt werden. Betroffene Autobesitzer sollten sich vor dem Aufspielen des Updates aber von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen. Viele Gerichte im VW Abgasskandal haben Klagen abgewiesen nachdem das Update aufgespielt worden war. Begründung: Das Fahrzeug sei nicht mehr mangelhaft. Demzufolge sollten die Risiken vor einer solchen Entscheidung sorgfältig abgewogen werden.

Nicht nur in rechtlicher, sondern auch in technischer Hinsicht drohen Nachteile, wie beispielsweise höherer Kraftstoff- und AdBlue-Verbrauch, verrußte AGR-Filter, geringere Leistung und veränderte Motorengeräusche. Außerdem sind die Langzeitfolgen der Nachrüstung völlig unbekannt. Und schließlich können vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt nur mit erheblichen finanziellen Verlusten verkauft werden.

Welche Rechte haben Sie?

Wenn Sie ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung gekauft haben, kommen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer wie Rücktritt oder Minderung infrage. Der Bundesgerichtshof hat im Januar 2019 in einem Beschluss (Az. VIII ZR 225/17) darauf hingewiesen, dass die Verwendung einer Software, die einen speziellen Modus für den Prüfstandlauf sowie einen hiervon abweichenden Modus für den Alltagsbetrieb vorsieht und hierdurch im Prüfzyklus verbesserte Stickoxidwerte generiert, einen Sachmangel darstellt.

Außerdem kommen Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller in Betracht. Immer mehr Gerichte bewerten die Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen als sittenwidrig. 

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte bietet folgende Leistungen kostenfrei an

  • Prüfung, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist
  • Beratung, ob die Teilnahme an einem Rückruf zu rechtlichen Nachteilen führt
  • Erstberatung, ob mit Aussicht auf Erfolg Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können 
  • Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung: Durchführung einer Deckungsanfrage

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte

  • steht für effiziente, kostentransparente und risikobewusste Rechtsdurchsetzung
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  • wird von Mandanten bei anwalt.de durchschnittlich mit 4,9 von 5 Sternen bewertet
  • ist seit vielen Jahren erfolgreich im Verbraucherrecht tätig
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