An dem Vertrag teilnehmende Musikschulen haben die Möglichkeit, in bestimmtem Umfang Notenkopien für Unterricht und Aufführungen herzustellen und zu verwenden. Bisher sind bereits mehr als 360 Mitgliedsschulen des VdM mit über 310.000 Schülern und Schülerinnen der Vereinbarung beigetreten. Die administrative Abwicklung erfolgt weiterhin direkt zwischen VdM und GEMA, wobei die Meldung der Schülerzahlen zur Berechnung der Vergütung direkt aus dem VdM-Berichtsbogen durch den VdM an die GEMA übermittelt wird.
Die Vergütung je Vokal- und Instrumentalschüler beträgt vertragsgemäß für das Jahr 2020 EUR 6,96 und erhöht sich bis 2023 schrittweise auf EUR 7,58. Dies entspricht einem Nachlass von über 50 Prozent gegenüber dem veröffentlichten Normaltarif.
Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition, betont: „Die Vertragsverlängerung ist ein gutes und starkes Signal für unsere zukünftige Zusammenarbeit. Sie bildet die Grundlage, dass weitere Musikschulen dem Vertrag beitreten. Gleichzeitig ist sie ein Beleg für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen VdM und VG Musikedition/GEMA in den vergangenen Jahren. Mit der Laufzeit von vier Jahren erhalten die Mitglieder des VdM zudem weitreichende wirtschaftliche und rechtliche Planungssicherheit.”
Der Bundesvorsitzende des VdM, Ulrich Rademacher, erklärt dazu: „Der VdM bekennt sich zum Urheberrecht und setzt sich nachdrücklich dafür ein, an den Musikschulen mit sorgfältig editierten Lehrwerken und Noten zu arbeiten. Gleichzeitig will er Schulen und Lehrkräften Rechtssicherheit bieten, die besonders diejenigen Kinder und Jugendliche bedienen wollen, für die der Kauf oder das Ausleihen einer umfangreichen Ausgabe eine Hemmschwelle darstellen würde. Ich hoffe, dass noch in diesem Jahr endlich auch eine Lösung für die in der Chor- und Orchesterarbeit so wichtige Nutzung von Arbeitskopien gefunden wird. Dies würde sicherlich so manche noch unentschlossene Musikschule für den Abschluss eines Lizenzvertrages motivieren.“
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