Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch "private Dienstleister" für gesetzeswidrig erklärt. Die so ermittelten Beweise unterlägen einem absoluten Verwertungsverbot, entschied laut ARAG Experten das Gericht (Az.: 2 Ss-Owi 963/18).
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