Auch die Forderung nach einer besseren „Versorgung“ mit Abtreibungseinrichtungen wird durch die Statistik für 2019 wiederlegt: Die Abtreibungszahlen bleiben konstant auf dem hohen Niveau von ca. 101.000 pro Jahr. Ganz offensichtlich ist die Versorgungslage gut.
Was dagegen gar nicht gut ist, ist die Beratung der schwangeren Frauen. Das ist auch nicht weiter verwunderlich: Einer der führenden Anbieter von Beratungen in Deutschland ist als Bundesverband sowie mit verschiedenen Landesverbänden Mitglied der „German Alliance for Choice“. Diese trat im Februar mit einem Bericht an die Vereinten Nationen heran, in dem es um die Forderung nach Freigabe der Abtreibung geht und wo es unter anderem heißt: „Es gibt vermehrt Unterrichtsmaterial im Internet von bestimmten Organisationen wie der Aktion Lebensrecht für Alle e.V., das Lehrern umsonst zur Verfügung gestellt wird, um ein sogenanntes „Recht auf Leben des ungeborenen Kindes“ zu bewerben.“ Dieses Bewerben des Rechts auf Leben des ungeborenen Kindes sollte eigentlich bei der Beratung im Schwangerschaftskonflikt eine Selbstverständlichkeit sein, denn: „Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen“ (§219 StGB). Inwieweit die Beratung von Organisationen, die das Lebensrecht des Kindes schlicht negieren, ja sogar selbst Abtreibungseinrichtungen unterhalten, noch dem Schutz des Lebens dienen können, ist fraglich und gehört dringend überprüft.
„Wer angesichts der Zahlen immer noch davon spricht, die Gesetzeslage in Deutschland sei zu wenig liberal und nicht frauenfreundlich genug, zeigt wenig Menschenfreundlichkeit. Frauen leiden an Abtreibungen und Kinder sterben dabei. Als Gesellschaft sind wir gefordert, dieses Leid weitestgehend einzudämmen: bessere Beratung, mehr Hilfe, mehr Schutz des ungeborenen Lebens sind dringend vonnöten“, so Cornelia Kaminski, die Bundesvorsitzende der ALfA.
Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).
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