Arbeitsfähigkeit der Krankenhäuser ist gemeinsame Aufgabe – Schutzschirm notwendig

Die zentrale Aufgabe allen Handelns in der Corona-Krise ist es, die Arbeitsfähigkeit der deutschen Krankenhäuser und damit die Versorgung schwer kranker Patienten sicherzustellen. Selbstverständlich kommen in diesem Zusammenhang die Kliniken der Aufforderung der Bundeskanzlerin und des Bundesgesundheitsministers nach, ab der kommenden Woche, soweit wie es medizinisch vertretbar ist, Patientenbehandlungen in den Kliniken zurückzufahren. Damit machen die Krankenhäuser notwendige Kapazitäten für die Versorgung der von Covid-19 schwer betroffenen Patienten und aller weiteren akut behandlungsbedürftigen Patientinnen und Patienten verfügbar. „Wir verlassen uns in diesem Zusammenhang darauf, dass der von der Bundeskanzlerin versprochene Schutzschirm für alle Krankenhäuser schnell und unkompliziert umgesetzt wird. Es muss jetzt alles Mögliche getan werden, um den Bestand und die Arbeitsfähigkeit der Kliniken zu erhalten“, sagte Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Für die DKG stehen drei maßgebliche Punkte im Vordergrund der politischen Handlungsnotwendigkeiten:

  • Die finanziellen Hilfen müssen unbürokratisch und schnell die Liquidität der Krankenhäuser sichern.
  • Es darf auf keinen Fall zu einem Klein-Klein zwischen einzelnen Krankenkassen und Krankenhäusern darüber kommen, welche Kosten in welcher Form erstattet werden.
  • Die personelle und materielle Unterstützung der Krankenhäuser ist unabdingbar, um die Versorgung in den nächsten Monaten sicherzustellen.

Für die Krankenhäuser wird die Einschränkung der Regelversorgung weitreichende Konsequenzen haben, genau so natürlich wie für viele Patientinnen und Patienten. „Zu diesen Konsequenzen gehört auch die Frage, wie wir erforderliche Schutzausstattung und Medizinprodukte beschaffen. Die zentrale Beschaffung und Verteilung muss deshalb schnellstmöglich geregelt werden. Ebenfalls ein vorrangiges Ziel ist die Sicherstellung der Kinderbetreuung unseres medizinischen und pflegerischen Personals im Falle der Schließung von Schulen und Kindertagesstätten. Auch hier brauchen wir Lösungen, die es dem Fachpersonal ermöglichen, der Arbeit weiter nachzugehen und eine Kinderbetreuung gewährleisten.

Die Krankenhäuser vertrauen darauf, dass das Wort der Bundeskanzlerin, des Bundesgesundheitsministers und aller Ministerpräsidenten gilt, und alles in der Macht Stehende getan wird, um die Krankenhäuser bei ihrer schwierigen Aufgabe zu unterstützen“, so Gaß.

Beigefügt ist der Brief der DKG an die Krankenhäuser.

Über den Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.942 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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