Um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen und die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung unserer Patientinnen und Patienten, ihrer Angehörigen sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu reduzieren, haben die Geschäftsführung und die Krankenhausleitung diese Regelung getroffen.
Von dem generellen Besuchsverbot ausgenommen sind: Seelsorger/innen, Eltern, die ein minderjähriges Kind oder Neugeborenes besuchen, Rechtsanwälte/innen und Notare/innen, sonstige Personen, denen aus beruflichen Gründen oder aufgrund hoheitlicher Aufgaben (z.B. gesetzliche Betreuende) Zugang zu gewähren ist sowie Besuche bei palliativ-medizinisch behandelten Patienten/innen.
Um das Besuchsverbot durchzusetzen, wurden alle Eingänge in die Kliniken geschlossen. Der einzig offene und bewachte Eingang ist der rückwärtige Zugang in die Zentrale Notaufnahme und ins Gebäude 5.
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