Dafür schaffen wir die Voraussetzungen, dass diese Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können, damit wir diese Kontakte minimieren können. So wollen wir einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie leisten und gleichzeitig die Zahlung von Geldleistungen in dieser schwierigen Lage sicherstellen.
Aufgrund der aktuellen Lage haben wir für alle Kundinnen und Kunden von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen) und Arbeitsagenturen folgende Informationen:
1. Persönliche Vorsprachen
Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in unseren Dienststellen bleibt für Notfälle bestehen, allerdings sollte dies nur in absoluten Notfällen geschehen. Eine Arbeitslosmeldung sollte ab sofort auch telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden.
Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Kundinnen und Kunden müssen diese Termine nicht absagen und werden gebeten diesbezüglich nicht anzurufen.
Anträge können formlos per Mail oder über unsere eServices (www.arbeitsagentur.de/eServices) gestellt oder in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Kundinnen und Kunden entstehen keine Nachteile, wenn sie nicht persönlich vorsprechen.
2. Anliegen telefonisch klären – auch die Arbeitslosmeldung
Kundinnen und Kunden sollten derzeit nur in dringenden Fällen telefonisch Kontakt zur Agentur für Arbeit und den Jobcentern aufnehmen, da die telefonischen Kapazitäten, aufgrund des auf das zehnfache des üblichen Niveaus gestiegene Anrufaufkommens eingeschränkt sind. Die technischen Voraussetzungen werden verstärkt, dies wird jedoch einige Tage in Anspruch nehmen. So lange kann die Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein.
- Für alle Termine gilt: Kundinnen und Kunden müssen den Termin NICHT absagen. Es gibt keine Nachteile. Es gibt keine Rechtsfolgen und Sanktionen.
- Fristen in Leistungsfragen werden vorerst ausgesetzt. Die Kundinnen und Kunden erhalten rechtzeitig eine Nachricht, wenn sich diese Regelungen ändern.
Zur Entlastung der Servicecenter haben die Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt und die Jobcenter in der Region lokale Rufnummern geschaltet. Kundinnen und Kunden erreichen uns ab sofort auch unter folgenden Servicenummern:
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt 0721 – 823 2222
Jobcenter Stadt Karlsruhe 0721 – 8319 222
Jobcenter Landkreis Karlsruhe 0721 – 823 3333
Jobcenter Landkreis Rastatt 07222 – 930 333
Jobcenter Stadt Baden-Baden 07221 – 9721 8111
Anträge auf Arbeitslosengeld I oder Weiterbewilligungsanträge für die Grundsicherung können wie viele andere Dienstleistungen online abgerufen werden:
Kontaktmöglichkeiten per Email finden Kundinnen und Kunden, wie viele weitere und ständig aktuelle Informationen, jederzeit online auf den Seiten der Arbeitsagentur und der Jobcenter:
- arbeitsagentur.de/karlsruhe-rastatt
- jobcenter-stadt-karlsruhe.de
- jobcenter-landkreis-karlsruhe.de
- jobcenter-landkreis-rastatt.de
3. Keine finanziellen Nachteile, die Leistungsgewährung wird sichergestellt
Wenn aktuell Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für Kundinnen und Kunden keine finanziellen Nachteile. Arbeitsagentur und Jobcenter agieren in diesen schwierigen Zeiten so gut es geht unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist.
Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.
Unsere Arbeitsfähigkeit ist sichergestellt. Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat für uns oberste Priorität.
Agentur für Arbeit Karlsruhe
Brauerstr. 10
76135 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 8232222
Telefax: +49 (721) 823-2000
http://www.arbeitsagentur.de/
Pressesprecher
Telefon: +49 (721) 823-1692
Fax: +49 (721) 823-2001
E-Mail: karlsruhe-rastatt.pressemarketing@arbeitsagentur.d