Daher gilt im naldo für den Busverkehr ab Montag, 23. März 2020 bis einschl. Freitag, 17. April 2020 (Ende der Osterferien) der Ferienfahrplan!
Folgende Änderungen gelten zudem ab sofort:
- Die Nachtbusse in Tübingen (N90 – N99) werden mit sofortiger Wirkung eingestellt. In Tübingen können Fahrgäste weiterhin die Sammel-Anruf-Mietwagen (SAM) nutzen.
- Die Nachtbusse in Reutlingen (N1 – N9) werden mit sofortiger Wirkung eingestellt.
- Die Nachtbusse in Hechingen (N1 – N3, „Nachtschwärmer“) werden mit sofortiger Wirkung eingestellt.
- Zu den Rufbussen Zollernalbkreis (A1 – A4 und B1 – B7) liegen noch keine Informationen vor.
Diese Neuregelung wurde in enger Abstimmung von Busunternehmen, Aufgabenträgern und dem Verkehrsverbund naldo heute aufgrund der aktuellen Lage beschlossen. Die Änderungen werden erst in den nächsten Tagen in der naldo-EFA/naldo-App enthalten sein. Ob Busse mit der Verkehrsbeschränkung „S“ (Schule) oder „F“ (Ferien) fahren, kann bis dahin nur dem Streckenfahrplan der einzelnen Buslinien auf naldo.de > Minifahrpläne entnommen werden. Der Verkehrsverbund naldo bittet seine Fahrgäste, dies bei anstehenden Reiseplanungen zu beachten!
In den Übergangsbereichen des naldo zu anderen Verbünden, mit Ausnahme von bodo und DING, greifen abweichende Regelungen. So fährt z.B. der regionale Busverkehr im VVS bereits seit heute nach Ferienfahrplan.
Die „Freizeitregelung“ der naldo-Schülermonatskarte gilt ab 23. März 2020 ganztägig.
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