„Die bestehende Härtefallregelung ist zu aufwendig für die Betroffenen. Unterm Strich verringert sich der Rundfunkbeitrag dadurch auch zu wenig. Wir fordern daher: Hebt die Einkommensgrenze für die Härtefälle an. Und zwar mindestens auf das Anderthalbfache der Hilfe zum Lebensunterhalt.“
Ein besonderer Härtefall liegt laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2018 vor, wenn jemand eine mit Sozialhilfeempfängern vergleichbare Bedürftigkeit nachweisen kann. Zudem bekräftigt der Sozialverband VdK seine Forderung, schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen RF vollständig vom Rundfunkbeitrag zu befreien. Diese Menschen können aufgrund ihrer Behinderung nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Es ist für sie schwerer als für andere, Kultur- und Bildungsveranstaltungen zu besuchen. Sie sind deshalb auf Radio und Fernsehen angewiesen.
Der Sozialverband VdK setzt sich mit seinen mehr als 2 Millionen Mitgliedern für soziale Gerechtigkeit ein. VdK-Mitglieder profitieren von der kompetenten Beratung im Sozialrecht. Als größter Sozialverband Deutschlands vertritt der VdK wirksam die sozialpolitischen Interessen aller Bürgerinnen und Bürger: unabhängig – solidarisch – stark. Mehr unter www.vdk.de
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