E.ON verschiebt ordentliche Haupt­versammlung auf Mitte Juni 2020

  • Kurzfristige gesetzliche Regelungen zur Aussetzung der Präsenzpflicht erforderlich
  • E.ON unterstützt Überlegungen der Bundesregierung und Vorschläge des Deutschen Aktieninstituts

Vor dem Hintergrund des sich ausbreitenden Corona-Virus und den geltenden Regelungen zum Versammlungsverbot hat der Vorstand der E.ON SE beschlossen, die für den 13. Mai 2020 geplante ordentliche Hauptversammlung auf Mitte Juni 2020 zu verschieben. Der genaue Termin wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Die Verschiebung der Hauptversammlung führt auch zu einer verzögerten Auszahlung der vorgeschlagenen Dividende von 0,46 Euro pro Aktie.

Angesichts der bisher undenkbaren Situation unterstützt E.ON ausdrücklich die entsprechenden Überlegungen der Bundesregierung, die Vorschläge des Deutschen Aktieninstituts und vieler deutscher börsennotierter Unternehmen zur Vereinfachung der Regelungen zur Durchführung von Hauptversammlungen. Dazu gehört vorrangig die Zulassung von Online-Hauptversammlungen ohne Präsenzpflicht sowie die vereinfachte Möglichkeit der Zahlung einer Abschlagsdividende ohne Hauptversammlungsbeschluss. Andere europäische Länder wie beispielsweise Spanien, Frankreich und die Schweiz haben bereits reagiert und solche Regelungen für ihre Unternehmen eingeführt. Wir appellieren an die Bundesregierung, ebenfalls schnell und unbürokratisch zu reagieren.

Solche Regelungen würden helfen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Situation zu entschärfen, damit Aktionäre trotz der bestehenden Versammlungsverbote sicher ihr Stimmrecht ausüben können. Insbesondere der Beschluss von Dividenden ist für die Einkünfte vieler Pensionsfonds relevant, Dividenden sind aber auch Teil der Altersvorsorge von vielen Bürgerinnen und Bürgern.

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