FVDZ schließt sich Forderung nach Schutzschirm an

Die Corona-Epidemie hat Deutschland fest im Griff. „Social distancing“ ist das Gebot der Stunde, um die Ausbreitung des Virus‘ zu verlangsamen. Die Bundesregierung hat dazu in Abstimmung mit den Ländern strikte Maßnahmen veranlasst, die dazu dienen sollen, Sozialkontakte zu minimieren. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben „unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet“, heißt es in der Vereinbarung der Bundesregierung und der Länder.

„Zu diesen Einrichtungen des Gesundheitswesens gehören auch Zahnarztpraxen“, betont der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte, Harald Schrader. „Wir schalten aber jetzt auf Notfallplan.“ Dies diene dem Schutz der Patienten, aber auch der Zahnärzte und Praxismitarbeiter. Zahnärzte sollten nur noch nicht aufschiebbare Behandlungen vornehmen und sich um Schmerzpatienten kümmern. Nicht dringend notwendige Behandlungen sollten verschoben werden, Kontrolluntersuchungen und Prophylaxe ebenfalls. Dass dies für die Zahnarztpraxen in ganz Deutschland auch erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen habe, machte Schrader deutlich. „Wir schließen uns als Freier Verband deshalb der Forderung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Bundeszahnärztekammer an, die Praxen unter einen finanziellen Schutzschirm der Bundesregierung zu stellen, wie dies auch für Krankenhäuser und Wirtschaftsunternehmen der Fall ist.“

In der derzeitigen Situation einer zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus‘ und eines exponentiellen Anstiegs an Erkrankten, fühlten sich die Zahnärzte mit ihren Praxen und ihrer Verantwortung für Mitarbeiter und Patienten alleingelassen: Zum einen müssten die Zahnarztpraxen geöffnet bleiben, um die Versorgung zu sichern, zum anderen müssten die Behandlungen auf ein dem Notfall entsprechendes Maß zurückgefahren werden. Allein dies sei eine Gratwanderung, die nur schwer zu bewältigen sei, betont Schrader.

Finanzielle Entschädigungen über den Bund oder die Länder seien für diesen Fall jedoch nicht vorgesehen. Dies sei bisher nur möglich, wenn Schließungen oder der Notfallbetrieb behördlich angeordnet würden.

Der finanzielle Schaden für die Praxen sei jedoch folgenreich, wenn es keinen garantierten staatlichen Schutzschirm gebe: „Hier steht die flächendeckende Versorgung auf dem Spiel“, sagt Schrader. Die bereits jetzt entstehenden gravierenden Einbußen könnten viele Praxen nicht aus eigenen Mitteln abfedern. „Wenn die Politik in dieser Krise nicht reagiert, wird es unausweichlich zu Insolvenzen und Entlassungen kommen – mit allen Konsequenzen für die Patientenversorgung“, machte der FVDZ-Bundesvorsitzende deutlich.

„Wir kommen auch weiterhin unserem Auftrag und unserer Verantwortung nach, unsere Patienten zu behandeln – allerdings mit allen uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten des Fremd- und Eigenschutzes“, sagt Schrader. Dreh und Angelpunkt dafür sei allerdings die entsprechende Schutzkleidung. Dies beginne bei der normalen, vom RKI als hinreichend erachteten Ausstattung mit Mundschutzen, Handschuhen und Desinfektionsmitteln in den Praxen zur Behandlung nicht erkrankter Patienten. Bereits jetzt werde diese mancherorts knapp. Zahnärzte und ihre Mitarbeiter seien durch den engen Kontakt zu ihren Patienten einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Der FVDZ-Chef appellierte erneut an das Bundesgesundheitsministerium, für ausreichende spezielle Schutzausrüstung, insbesondere auch FFP2-Masken, zu sorgen, weil es sonst schwierig werden könnte, die Praxen offenzuhalten: „Der Schutz und die Gesundheit unserer Patienten und unserer Mitarbeiter gehen da immer vor.“

Der FVDZ-Bundesvorsitzende begrüßt es ausdrücklich, für mit dem Coronavirus infizierte und erkrankte Patienten besonders ausgerüstete Zentren einzurichten, um die zahnärztliche Behandlung zu gewährleisten. Dies diene auch dazu, den Praxisbetrieb für die nichterkrankten Patienten aufrechtzuerhalten.

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