Atemschutzmasken sind sogenannte persönliche Schutzausrüstung (PSA). Sie unterliegen strengen Qualitäts- und Leistungsanforderungen und müssen für den Europäischen Markt von unabhängigen Stellen geprüft und zertifiziert werden. Nur dann darf der Hersteller sie mit dem CE-Kennzeichen versehen und in Europa vertreiben.
Für die Dauer der derzeitigen Sars-CoV-2-Pandemie hat die Europäische Kommission am 13. März 2020 den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, zur Versorgung der medizinischen Fachkräfte auch Atemschutzmasken ohne CE-Kennzeichnung einzukaufen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Atemschutzmasken ein angemessenes Gesundheits- und Sicherheitsniveau gewährleisten. Das von IFA und DEKRA entwickelte Prüfverfahren soll diesen Nachweis schnell möglich machen.
"Der Prüfgrundsatz soll helfen, das Angebot an Atemschutzmasken möglichst rasch zu erweitern und die sonst sehr aufwändigen Prüfungen für diese Produkte auf wenige Tage – also auf einen Bruchteil der erforderlichen Testzeit – zu verkürzen", sagt Dr. Peter Paszkiewicz, Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle im IFA. Dabei ginge Geschwindigkeit vor hundertprozentiger Gewissheit über die notwendige Schutzwirkung.
Paszkiewicz: "Es muss betont werden, dass der so geprüfte Pandemieatemschutz keine reguläre persönliche Schutzausrüstung nach der europäischen PSA-Verordnung ist. Er ist als letzte Reserve für systemrelevante Personen im Gesundheitsdienst gedacht und soll nur dann verwendet werden, wenn keine anderen zugelassenen Atemschutzmasken mehr zur Verfügung stehen – auch solche nicht, die in Ländern außerhalb Europas zugelassen sind."
IFA und DEKRA bieten die Prüfung ab sofort an. Andere Prüfstellen können sich bei Interesse an die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) wenden.
Paszkiewicz: "Wir planen selbst bereits zusätzliche Prüfkapazitäten im Institut ein, hoffen aber auf breite Unterstützung durch andere kompetente Stellen."
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 13001-0
Telefax: +49 (30) 13001-9876
http://www.dguv.de