Große Erleichterung vor Ort
Die Erleichterung ist bei den Einrichtungen und Diensten vor Ort spürbar. „Mit dem Sozialschutzpaket ist sichergestellt, dass wir weiterhin im Dienst unserer Klientinnen und Klienten stehen können, jetzt und nach dieser Krise. Ohne das Damoklesschwert möglicher Insolvenzen können wir darauf fokussieren, unsere Arbeit zu tun“, so Jennifer Schlaupitz, die bei der Caritas im Norden (Mecklenburg, Schleswig-Holstein und Hamburg) den Bereich Soziale Sicherung und Teilhabe verantwortet. Die Beratungsdienste mit etwa 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, von der Migrationsberatung bis zur Schwangerenberatung über die Schuldnerberatung, bieten nun ihre Dienste elektronisch oder gar Termine im Freien an. „Wir können uns jetzt umso mehr auf unsere – auch veränderte – Arbeitsweise konzentrieren, wenn wir ein Stück weit finanzielle Sicherheit haben.”
Der heute im Bundeskabinett verabschiedete Schutzschirm spannt sich nun über die meisten Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege. Eine wichtige Ausnahme bilden die Kinder-Reha-, Jugend-Reha- sowie Mutter-und-Kind-Kur-Einrichtungen, die vom Schutzschirm ausgenommen sind. „Eine völlig unverständliche Regelung. Auch dieser für viele Familien sehr wichtige Bereich verdient Schutz“, so Neher. „Wir fordern hier eine eindeutige Nachbesserung“.
Zugang zu Sozialleistungen vereinfacht
Der Deutsche Caritasverband begrüßt es, dass das Sozialschutzpaket den Zugang zu Sozialleistungen erleichtert, indem die Prüfbürokratie beim Zugang zur Grundsicherung abgebaut und die Regeln für die Beantragung des Kinderzuschlags angepasst werden.
Die Einrichtungen und Dienste der Caritas widmen sich mit voller Energie dem Kampf gegen das Virus und der Unterstützung aller, die ihre Hilfe brauchen. In ganz Deutschland gehen die Einrichtungen und Dienste pragmatische und innovative Wege, um trotz Betretungsverboten und Schließungen für die Menschen da zu sein.
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