Was für die Behandlung der Corona-Patienten medizinisch notwendig ist, muss finanziert werden!

Mit Blick auf den heute von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur finanziellen Unterstützung der Krankenhäuser, dem „COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz“, erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes:

„Mit dem heutigen Beschluss sendet die Bundesregierung das klare Signal, dass den Krankenhäusern ein umfassender Rettungsschirm im Kampf gegen die Corona-Epidemie aufgespannt wird. Die gesetzliche Krankenversicherung unterstützt dies ausdrücklich und steht an der Seite der Krankenhäuser.

Wir sind eine starke Solidargemeinschaft und gemeinsam steht die gesetzliche Krankenversicherung dafür ein, dass die Krankenhäuser die Finanzmittel bekommen, die sie für die Behandlung der Corona-Patienten brauchen.

Die erforderliche Liquidität muss jetzt schnell und zuverlässig zu den Krankenhäusern kommen, damit sie im Kampf gegen die Corona-Infektionen leisten können, was medizinisch notwendig ist“

 

Über GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller 105 gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.

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