Auto desinfizieren: Wenn Sie in ihrem Auto Mitfahrer befördern, sollten Sie die anschließende Reinigung nicht vergessen. Reinigen Sie alle Stellen, mit denen Menschen direkten Kontakt haben – beispielsweise angehustete oder angenieste Oberflächen, alle Schalter, Fensterheber, Tür- und Haltegriffe, Armaturenbrett, Lenkrad, Lenkradsatelliten, Schalter, Schalt- oder Gangwahlhebel, Innenspiegel und Touchscreen. Als Reinigungsmittel genügen normale Handseifen oder Geschirrspülmittel. Wie beim Händewaschen zerstören diese Chemikalien die Viren. Außerdem sollten diese Mittel in den meisten Fällen mild genug sein, um nicht die Oberflächen im Innenraum anzugreifen. Spezielle Cockpit-Reiniger funktionieren genauso und greifen auch bei gründlicher Reinigungswirkung Leder und Kunststoffoberflächen nicht an.
Autoreparaturen: Viele Werkstätten sind noch offen und bieten einen Notdienst an. Da jedoch Autohäuser und Autoteilehändler ihre Betriebe schließen mussten, sind viele Zubehörteile nicht mehr verfügbar. Die Lösung: Online bestellen, was immer noch erlaubt ist, und von der Werkstatt einbauen lassen. Da auch Paketdienste bislang noch nicht von den Einschränkungen betroffen sind, werden die Waren bis vor die Haustür geliefert.
Autokauf: Wer ein Auto gekauft und angezahlt hat, der fürchtet nun eine mögliche Insolvenz des Händlers, sollte der Verkaufsstopp in Deutschland noch länger anhalten. Im Fall der Insolvenz kommt es auf den Insolvenzverwalter an. „Wird das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Verwalter bestellt, sollte dieser aufgefordert werden, sich darüber zu erklären, ob er an der Erfüllung dieses Vertrages festhalten will. Ihm obliegt hier ein Wahlrecht“, sagt Rechtsanwalt Sören Lührmann von der Kanzlei David & Kollegen in Minden gegenüber auto motor und sport. Lehnt er dies ab, ist das angezahlte Geld weg. „Dem Käufer bleibt dann im Grunde nichts anderes übrig, als seine Forderung als Insolvenzgläubiger geltend zu machen und diese in der Insolvenztabelle anzumelden“, so Lührmann.
Garantie trotz Pleite: Wer ein Auto von einem Händler gekauft hat, der durch die Coronakrise in die Pleite rutscht, muss sich um die Garantie trotzdem keine Sorgen machen. Die Herstellergarantie lässt sich meist bei allen Werkstätten der Marke einfordern. Auswirkungen gibt es aber bei der Sachmängelhaftung, etwa in puncto Vertragsrücktritt und Kaufpreisminderung. Diese Forderungen richten sich an den Verkäufer – und das dürfte bei einer insolventen Firma schwierig werden.
Werkstatt unter Quarantäne: Was tun, wenn eine Werkstatt plötzlich unter Quarantäne gestellt und in Deutschland der Lock-down beschlossen wird, aber das Kundenauto noch in der Werkstatt steht? Die Chancen sind gering, sein Auto vorerst zurück zu bekommen. Es bleibt nichts anderes übrig, als die Mobilität mit Bus und Bahn, Leihauto, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften zu organisieren – bis die Quarantäne aufgehoben wird.
Auto anmelden: Viele Rathäuser und damit Zulassungsstellen sind geschlossen oder bieten nur noch Kundenbesuche nach Vereinbarung. Die Kapazitäten sind jedoch begrenzt. Und so kommt es vor, dass der neue Gebrauchte oder der Neuwagen vom Händler nicht in den Verkehr darf. Immerhin ist grundsätzlich auch die Online-Anmeldung des Autos seit dem 1. Oktober 2019 möglich. Doch bislang bietet erst die Hälfte der Straßenverkehrsämter die Online-Zulassung an.
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