Corona-Sorgen: HolidayCheck-Experten beantworten die brennendsten Urlauberfragen

Quarantäne für Einreisende, Grenzschließungen und Reisewarnungen: Innerhalb nur weniger Wochen hat das neuartige Virus Covid-19 den gewohnten Alltag auf der ganzen Welt massiv verändert. Insbesondere auch im Bereich Reisen und mit Blick auf geplante Urlaube sind aktuell viele Menschen unsicher. Anrufe und E-Mails von Urlaubern rund um Fragen zu geplanten und gebuchten Reisen stiegen bei HolidayCheck innerhalb kürzester Zeit um ein Vielfaches. Das Reise- und Bewertungsportal gibt einen Blick hinter die Kulissen und beantwortet die drängendsten Urlauberfragen.

Spürbare Verunsicherung bei Urlaubern

Die aktuelle Corona-Krise und die von den Ländern getroffenen Maßnahmen betreffen nicht nur die Bevölkerung vor Ort, sondern auch alle, die eine Reise in eines dieser Länder geplant hatten. „Uns erreichen täglich tausende Mails besorgter Urlauber, die aktuell nicht wissen, was aus ihrer gebuchten Reise wird. Die Verunsicherung, ob der Urlaub überhaupt stattfinden kann und was man tun kann, wenn nicht, ist enorm,“ erklärt Pascal Dué, Direktor Kundenservice bei HolidayCheck. „Besonders in der Anfangszeit der Krise, als viele Länder gleichzeitig ihre Einreisebestimmungen verschärft haben, sind die Anfragen in unserem Online Reisebüro extrem gestiegen.“ Mit über 21.000 E-Mails bildete der 17. März den derzeitigen Höchststand an Anfragen. „Unser erklärtes Ziel war und ist es, die Anliegen eines jeden Urlaubers ernst zu nehmen und ihm bei der Problemlösung zu helfen. So war es uns möglich, durch den fokussierten Einsatz unserer Reisebüromitarbeiter aber auch durch zusätzliche Ressourcen, das Volumen innerhalb weniger Tage wieder auf ein normales Niveau zu senken. Neben der schieren Masse an Anfragen war es zudem eine Neuheit, dass wir diese aus dem Homeoffice bewältigen konnten, in der sich unsere Reisebüromitarbeiter seit dem 16. März befinden.“, so Dué.

Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen

Besonders häufig wenden sich Urlauber aktuell mit Fragen zu Stornobedingungen oder Einschränkungen bei ihrer Reise an die HolidayCheck-Reisebüromitarbeiter. Neben akuten Bedenken und Unsicherheiten wird aber auch klar: Den Urlaub für 2020 möchten die Menschen nicht abschreiben.

Hier gibt es die Antworten* auf die häufigsten Fragen:

Kann ich meine anstehende Reise kostenfrei stornieren?

Ja, sofern es sich um eine Pauschalreise handelt, die im Zeitraum der Reisewarnung des Auswärtigen Amts stattfinden sollte. Solange diese Reisewarnung besteht – aktuell bis Ende April 2020 – müssen die Veranstalter alle Reisen kostenfrei stornieren. Das heißt, der Urlauber erhält auch seine bisher getätigten Anzahlungen zurück. Über den konkret festgelegten Zeitraum der Reisewarnung hinaus, kann der Urlauber nicht selbst entscheiden, dass er seine Reise kostenlos stornieren möchte. In einem derartigen Fall ist es aber immer hilfreich, sich direkt an den Veranstalter zu wenden, um mögliche Kulanzregelungen auszuloten. Gerade aktuell sind viele Veranstalter dazu bereit, anstehende Reisen auf später im Jahr umzubuchen oder Gutscheine auszustellen. Aber auch wenn keine Reisewarnung besteht, am Zielort oder in dessen unmittelbarer Nähe aber unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann der Urlauber kostenfrei stornieren.

Soll ich meine Pauschalreise, die ich für die Oster- oder Pfingstferien gebucht habe, vorsorglich umbuchen oder stornieren?

Da die Osterferien in diesem Jahr bereits sehr früh sind, werden Veranstalter aufgrund der Reisewarnung des Auswärtigen Amts diese absagen, sofern noch nicht geschehen. Auf die Urlauber kommen so keine Kosten für eine Stornierung zu.

Für die kostenfreie Stornierung oder Umbuchung der gebuchten Pfingsturlaube gibt es derzeit keine Grundlage. Für diesen Zeitraum liegt aktuell keine Reisewarnung des Auswärtigen Amts vor. Pauschalurlaubern ist zu raten, sich mit ihrem jeweiligen Veranstalter oder Buchungsstelle in Verbindung zu setzen und die Optionen zu besprechen. Die Kulanzregelungen der Veranstalter unterschieden sich und werden aufgrund der sich stetig ändernden Situation regelmäßig angepasst.

Meine Reise wurde aufgrund von Corona vorzeitig abgebrochen. Was sind meine Rechte?

Je nach zeitlicher Einschränkung steht dem Urlauber die Erstattung eines Teils des Reisepreises zu. Dazu sollte man sich direkt nach der Rückkehr, idealerweise schriftlich, an den Reiseveranstalter wenden. Bei Einschränkungen, die während der Reise aufgrund von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen aufgetreten sind, zum Beispiel durch behördliche Anordnungen wie der Schließung von Sehenswürdigkeiten oder Museen, trifft den Veranstalter keine Schuld. Aus diesem Grund gibt es in diesen Fällen keine Basis für eine Entschädigung. Gleiches gilt für den Fall, dass während des Urlaubs eine behördlich auferlegte Quarantäne stattgefunden hat.

Ich möchte in diesem Jahr dennoch in den Urlaub fahren. Ab wann kann ich wieder buchen und wie kann ich mich am besten absichern, um kein finanzielles Risiko einzugehen?

Zum aktuellen Zeitpunkt ist es nicht möglich, dazu eine zuverlässige Aussage zu treffen. Je nachdem wie schnell die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen greifen, können Urlauber ab Ostern hoffentlich wieder mit der Urlaubsplanung für das verbleibende Jahr starten. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich generell, eine Pauschalreise, kombiniert mit einer guten Reiserücktrittsversicherung zu buchen. Diese Reiseart ist immer über den sogenannten Sicherungsschein abgesichert und schützt den Reisenden bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters. Alle deutschen Pauschalreise-Veranstalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, die erhaltenen Kundengelder zu versichern. Abgesichert sind der gesamte Reisepreis für Flug, Hotel und andere Leistungen sowie Mehrkosten, die bei einer ungeplanten Rückreise bzw. einem Reiseabbruch auf den Urlauber zukommen können. Darüber hinaus empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um auch im Krankheitsfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Diese Fragen bilden nur einen kleinen Auszug der vielen Urlauberfragen, die im HolidayCheck-Reisebüro zum Thema eingegangen sind. Eine umfassendere Auswahl gibt es unter: https://www.holidaycheck.de/aktuelle-reisehinweise/faq-reisehinweise

Über die HolidayCheck Group AG

HolidayCheck ermöglicht es jedem Urlauber, dank authentischer Bewertungen, der Expertise des eigenen Reisebüros und dem Wissen der Community, den individuell passenden Urlaub zu finden und zu buchen. Grundlage sind über 9,4 Millionen Hotelbewertungen, ein eigenes TÜV-zertifiziertes Online-Reisebüro mit rund 220 Reiseexperten sowie die Angebote von mehr als 100 Reiseveranstaltern und weiteren touristischen Anbietern. Viele hilfreiche Informationen und Inspiration finden Urlauber auch im Reiseforum mit bis zu 2,9 Mio. Besuchern pro Monat, im HolidayCheck Online-Magazin Away und auf der neuen HolidayCheck Kreuzfahrtplattform. Die HolidayCheck AG ist eine Tochter der HolidayCheck Group, wurde im Jahr 2003 gegründet und hat ihren Sitz im schweizerischen Bottighofen nahe der deutschen Grenzstadt Konstanz.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

HolidayCheck Group AG
Neumarkterstr. 61
81673 München
Telefon: +49 (89) 9250-1515
Telefax: +49 (89) 9250-2403
http://www.tomorrow-focus.de

Ansprechpartner:
Ulrike Mittereder
PR Manager
Telefon: +41 (71) 686-9538
E-Mail: Ulrike.Mittereder@holidaycheck.com
Nina Hammer
Leiterin Public Relations
Telefon: +41 (71) 686-9808
E-Mail: Nina.Hammer@holidaycheck.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel