Webinare zu Soforthilfen und Kurzarbeitergeld

Für Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige, die von der Corona-Krise betroffen sind, bietet die wfc Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken, dem AIW Unternehmensverband, der Kreishandwerkerschaft Coesfeld, der Kreishandwerkerschaft Borken und der Agentur für Arbeit Coesfeld diesen Freitag (27. März 2020) zwei Webinare zu zwei wichtigen Stichtagen an.

Im ersten Webinar, das um 9 Uhr startet, geht es um die Anträge auf Soforthilfe von Bund und Land NRW, die Freitag, den 27.03.2020 ab 12 Uhr bei der Bezirksregierung Münster gestellt werden können. Norbert Kortenjan von der Handwerkskammer Münster erklärt, welche Voraussetzungen für die Soforthilfe gelten, welche Unterlagen nötig sind und wie die Antragsstellung, die ausschließlich elektronisch möglich ist, abläuft.

Thema des zweiten Webinars um 11:00 Uhr ist das Kurzarbeitergeld. Hier endet die Frist zur Beantragung für den Monat März am 31. März 2020. Ralf Olthoff von der Agentur für Arbeit erklärt dazu die Zugangsvoraussetzungen und den Weg zur Beantragung. Was Kurzarbeitergeld für die interne Abwicklung im Betrieb, insbesondere in der Lohnbuchhaltung, bedeutet, erläutert im Anschluss Claus von dem Berge von der Kanzlei Freckmann & Partner.

Die Zugangs-Links zu den kostenlosen Webinaren sind unter Veranstaltungen auf der Homepage www.wfc-kreis-coesfeld.de einsehbar.

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