Nachdrücklich fordert Pinkowski Politik und Hersteller sowie Firmen, die ihre Produktion entsprechend umrüsten könnten, auf, in ausreichender Stückzahl für die dringend notwendige Schutzausrüstung für Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und medizinische sowie soziale Hilfsberufe zu sorgen. Dies gelte sowohl für Krankenhäuser, als auch für die haus- und fachärztliche Versorgung, für den Rettungsdienst, die Pflegeheime und ambulante Pflegedienste, aber auch für das Personal von Palliativdiensten und Mitarbeitern der Deutschen Stiftung Organtransplantation. „In diesen Bereichen müssen Personal und damit auch Patienten besonders geschützt werden. Wegen der weltweiten Nachfrage nach Schutzkleidung dürfen die Ressourcen nicht zusätzlich verknappt werden.“
Nur gesundes und handlungsfähiges Personal kann die Patientenversorgung gewährleisten.
Jetzt seien pragmatische Lösungen gefragt, um das Ziel einer guten Patientenversorgung mit effektiv geschütztem Personal zu erreichen. Hier muss der Gesetzgeber umgehend für Rechtssicherheit sorgen.
Um sich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen, komme es für Bürgerinnen und Bürger weiterhin in erster Linie darauf an, die Hygieneregeln einzuhalten. „Dies bedeutet, einen Abstand von mindestens 1,5 bis 2 Metern zu anderen Menschen zu wahren, sich an die Kontaktregeln zu halten, die Niesetikette zu beachten sowie sich regelmäßig und gründlich die Hände zu waschen.“ Das zusätzliche Tragen etwa eines selbst gefertigten Mundschutzes – Anleitungen gibt es im Internet – könne dazu beitragen, Mitmenschen nicht zu gefährden. „Einen wirksamen Schutz vor einer eigenen Ansteckung bieten sie nicht.“
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