Der DTV hatte dem Bund bereits ein Paket an Maßnahmen mit kurz-, mittel- und langfristigem Horizont vorgeschlagen, die der Verband stetig evaluiert. Zu den überarbeiteten bzw. ergänzten Maßnahmen, die für den Tourismus von vorrangiger Bedeutung sind, gehört jetzt vor allem die Schließung der Mittelstandslücke. Dazu ist ein Soforthilfeprogramm des Bundes (flankierend zu den Landesprogrammen) mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen auch für Tourismusakteure mit 11 bis 249 Arbeitnehmern nötig. Nur so können Liquiditätsengpässe abgefangen und Arbeitsplätze erhalten werden.
Darüber hinaus ist eine bundeseinheitliche Klarstellung nötig, dass auch nicht haupterwerbsmäßige Vermieter von Ferienwohnungen oder saisonalen Betrieben, die durch die Coronakrise in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, Zugang zu Liquiditätshilfen sowie nicht rückzahlbaren Zuschüssen erhalten und für ihre Beschäftigten von der erleichterten Kurzarbeitergeldregelung Gebrauch machen können.
Der gesamte Maßnahmenkatalog ist hier zu finden: Maßnahmenkatalog
„Wenn diese Krise überstanden ist, muss der Tourismus seine Stärke wieder ausspielen können. Nicht nur, weil er 3,9 % zur Bruttowertschöpfung der deutschen Volkswirtschaft beiträgt, sondern auch, weil er Gästen Erholung und Urlaub in Deutschland ermöglicht", so Kunz.
Seit 1902 setzt sich der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) für eine erfolgreiche touristische Entwicklung in Deutschland ein. Als Dachverband kommunaler, regionaler und landesweiter Tourismusorganisationen vertritt der DTV die Interessen seiner rund 100 Mitglieder gegenüber Politik und Behörden, setzt Impulse, vernetzt Akteure miteinander und fördert einen zukunftsweisenden Qualitätstourismus im Reiseland Deutschland.
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