Die Politik habe den Liquiditätsbedarf der deutschen Unternehmen frühzeitig erkannt und in einer beachtlichen Geschwindigkeit die Voraussetzungen für Hilfskredite geschaffen. Die Zielsetzung der Bundesregierung ist es, dass alle noch zum 31.12.2019 „gesunden“ Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie unverschuldet in Liquiditätsnöte geraten sind, schnell und unbürokratisch mit Geld versorgt werden.
Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer schätzt und unterstützt die rasche und pragmatische Reaktion der Politik. Allerdings sieht das IDW die Gefahr, dass die Maßnahmen zur Liquiditätsversorgung an der Umsetzung scheitern, weil die Anforderungen an die Hilfskredite nur von einem Bruchteil der Unternehmen erfüllt werden.
In einem Schreiben an das Bundesfinanzministerium, an das Bundeswirtschaftsministerium, an die Bankenaufsicht und an die Kreditanstalt für Wiederaufbau schlägt das IDW Maßnahmen vor, mit denen die Gewährung von Hilfskrediten pragmatisch gestaltet werden kann:
- Die Rückzahlung der Kredite sollte an den Besserungsfall anknüpfen, d.h. dass die Kredite müssen erst bedient werden, wenn das Unternehmen wieder Gewinne erwirtschaftet. Dies würde die wirtschaftliche Substanz der betroffenen Unternehmen stärker und nachhaltiger fördern als eine bloße Liquiditätshilfe.
- Die KfW sollte auf eine Sicherheitenunterlegung verzichten. Zum einen stehen den vormals gesunden Unternehmen solche Sicherheiten in der aktuellen Situation oft nicht zur Verfügung, zum anderen würde die Prüfung und Bestellung der Sicherheiten wertvolle Zeit kosten.
- Einige Hausbanken verlangen für den KfW-Kredit (immer noch) ein Sanierungskonzept. Die Erstellung eines solchen Konzepts dauert in der jetzigen Situation zu lange und es sollte darauf gänzlich verzichtet werden.
- Von den Banken werden – auf Basis der KfW-Kriterien – umfängliche Planungen verlangt, die aufgrund der derzeitigen Lage nicht belastbar erstellt oder plausibilisiert werden können. Sachgerecht wäre daher eine vereinfachte Einschätzung der Kapitaldienstfähigkeit, etwa die Fortschreibung der Kapitaldienstfähigkeit vor der Krise.
„Nur wenn sich das Geschäftsmodell betroffener Unternehmen durch die Krise nachhaltig verändern muss, sollten die Unternehmen zu einer weitergehenden Planung verpflichtet werden“, führt Naumann weiter aus.
„Die aktuelle Lage erfordert ein schnelles und abgestimmtes Handeln“, erklärt Naumann. „Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer stellt dabei ein wichtiges Bindeglied zwischen Banken und Unternehmen dar und sichert bei der pragmatischen Umsetzung der Hilfskredite seine volle Unterstützung zu.“
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