Gesundheitskosten gerecht verteilen

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– Krankenhaus-Hilfspaket unsolidarisch finanziert
– Bentele: „Die privaten Krankenversicherungen dürfen sich nicht aus der Verantwortung stehlen.“

Die Corona-Pandemie wirft alle Pläne in den Krankenhäusern über den Haufen: Alle planbaren Operationen werden verschoben. Gleichzeitig fließt Geld in mehr Intensivbetten, in Hilfen für Reha-Einrichtungen und in mehr Schutzkleidung. Den größten Anteil dieser Kosten tragen die gesetzlich Versicherten. Grundlage für die Reformen von Infrastruktur und Versorgung ist das COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:

„Es ist unsolidarisch, die Kosten für das Krankenhaus-Hilfspaket hauptsächlich den gesetzlich Versicherten auf die Schultern zu laden. Die private Krankenversicherung beteiligt sich nur mit fünf Prozent daran, obwohl zehn Prozent der Versicherten privat krankenversichert ist. Dass sich die privaten Krankenversicherungen aus der Verantwortung stehlen, nehmen wir nicht hin. Wir fordern sie auf, ihren Beitrag zu leisten, und zwar so, wie es dem Verhältnis ihrer Versicherten entspricht.“

Das COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz wird allein im Krankenhausbereich bei den gesetzlichen Krankenversicherungen voraussichtlich zu Mehrausgaben in Höhe von rund 5,9 Mrd. Euro führen. Davon werden 1,5 Mrd. Euro direkt aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds der GKV finanziert. Privat krankenversichert sind in Deutschland rund 10 Prozent der Versicherten. Die PKV beteiligt sich am Hilfspaket im Krankenhausbereich nur mit knapp 5 Prozent.

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