Die SWG vermietet 160 Gewerbeeinheiten in Nordhausen, von denen gegenwärtig etwa zwei Drittel von der Schließungsverfügung des Landes betroffen sind. „Bei uns geht die Antragswelle auf Mietstundung, -erlass und -kündigung jetzt los. Wir sind in vielen Einzelgesprächen, sofern die Mieter die Gesprächsangebote auch nutzen“, so Klaan weiter.
Sie bekräftigt noch einmal, dass Mieter, die aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, sich schnellstmöglich an die SWG wenden sollten. Denn: Ein Recht, die Miete nicht oder nur teilweise zu bezahlen, besteht keinesfalls. „Gemeinsam suchen unsere Mitarbeiter mit dem betroffenen Mieter nach einer Lösung. Hierbei bieten sich unter anderem auch Anträge auf Einmalhilfen und Kurzarbeit an“, so Klaan.
Die SWG-Chefin ist froh, dass die Bundes- und die Landesregierung relativ schnell für Selbstständige, Freiberufler und kleinere Unternehmen einen Rettungsschirm gespannt hat, der vor allem aus folgenden Dingen besteht:
- Gewerbliche und private Mieter haben ein erweitertes Kündigungsschutzrecht für Mietzahlungsverpflichtungen, die sie in Folge der Pandemie nicht leisten können. Das heißt, dass die Mietschulden, die glaubhaft in der Zeit vom 1.4.2020 bis zum 30.6.2020 durch die Pandemie entstanden sind, bis zum 30.6.2022 beglichen werden können.
- Gewerbemieter können für die Zeit der Schließung Kurzarbeit beantragen, die ihnen helfen wird, die Lohnkosten für die Mitarbeiter zu kompensieren.
- Es gibt Soforthilfen für Thüringer Unternehmen, die jeder Unternehmer für sich prüfen sollte, was für ihn eine geeignete Kombination zur Überbrückung der Notlage ist. Beantragt werden diese Soforthilfen über die Thüringer Aufbaubank.
Die staatlichen Hilfen können fehlende Einnahmen zum Teil kompensieren. „Unsere Aufgabe ist es, die danach noch bestehenden Zahlungsschwierigkeiten durch individuelle Zahlungsvereinbarungen zu begleiten“, sagt Klaan.
Wichtig für alle Mieter zu wissen:
- Die neue Regelung, die der Bundestag verabschiedet hat, ermöglicht es betroffenen Mietern, in den Monaten April, Mai und Juni ihre Mietzahlung auszusetzen, ohne dass mietrechtliche Konsequenzen drohen. Diese Mietzahlungen werden gestundet oder über eine Ratenvereinbarung gezahlt. Das bedeutet, die Beträge werden je nach Einzelfall und wirtschaftlichen Lage in kleinen Raten zurückgezahlt. Dafür ist zunächst ein Zeitraum von maximal zwei Jahren möglich. Betroffene Mieter sollen sich bei der SWG melden und auf keinen Fall, einfach die Mietzahlung von allein aussetzen.
- Die SWG wird die Mietrückstände nicht verzinsen.
- Private Wohnungsmieter haben die Möglichkeit, auch bei kurzzeitiger Zahlungsschwierigkeiten Wohngeld und Soziale Hilfen zu beantragen.
Klaan verdeutlicht noch einmal, dass das kommunale Wohnungsunternehmen Mietausfälle nicht kompensieren kann. Würde das Unternehmen Mieten komplett aussetzen, drohten ihm im schlimmsten Fall selbst existenzielle Probleme oder gar die Insolvenz. Das Wohnungsunternehmen hat eine soziale Verantwortung für rund 8000 Menschen in unseren Wohnungen und die Gewerbetreibenden in unserer Nordhäuser Innenstadt und deren Versorgungsfunktion für alle Nordhäuser.
Die ausbleibenden Mieteinnahmen hätten außerdem zur Folge, dass die SWG ihre Ausgaben soweit wie möglich reduzieren müsste, also Zahlungs- und Auftragstopps auslöst, beispielsweise an Handwerker. „Dies würde eine Kettenreaktion in Gang setzen, die ganze Wirtschaftskreisläufe zerstört. Eine sich selbst verstärkende Abwärtsspirale im Auftragsumfeld der SWG wäre die Folge“, so Klaan. Darüber hinaus leistet die SWG mit ihren Betriebskostenvorauszahlungen die Versorgungssicherheit hinsichtlich Strom, Fernwärme, Gas und Wasser für alle Mieter. „Es kann niemand wollen, dass wir hier einen Flächenbrand der fehlenden Versorgungssicherheit auslösen“, verdeutlicht die SWG-Geschäftsführerin.
Wichtige Links:
Alle wichtigen Telefonnummern und Öffnungszeiten der SWG:
https://www.swg-nordhausen.de/corona/
Antrag auf Soforthilfen für Unternehmen bei der Thüringer Aufbaubank
https://aufbaubank.de/Presse-Aktuelles/Coronavirus-Aktuelle-Informationen-fuer-Unternehmen
Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH Nordhausen
Geseniusstr. 3
99734 Nordhausen
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