DGB Sachsen fordert Verzicht des Landes auf Kofinanzierungs- und Eigenmittelnachweise gemeinnütziger Einrichtungen für 2020

Gemeinnützige Einrichtungen in Sachsen geraten vor allem mit der Umsetzung von geförderten Bildungs- und Beratungsprojekten in massive Schwierigkeiten. Ursache ist, dass die Projekte einen zum Teil recht hohen Kofinanzierungs- oder Eigenanteil vorsehen, der derzeit schlicht nicht erbracht werden kann. Die Einwerbung oder Erbringung dieser Mittel ist nicht möglich, da die Träger derzeit keinerlei Einnahmen aus dem Beratungs- und Bildungsgeschäft – im Rahmen der Projektarbeit oder außerhalb dieser – erwirtschaften können. Zudem verfügen gemeinnützige Einrichtungen in der Regel über sehr geringe Rücklagen.

„Im Vordergrund muss aus unserer Sicht stehen, funktionierende Strukturen zu sichern und die Projektmitarbeitenden weiter zu beschäftigen“, sagte der sächsische DGB-Vorsitzende Markus Schlimbach heute in Dresden. „Deshalb ist es dringend geboten, dass das Land mindestens in diesem Jahr auf die Erbringung der Eigen- und Kofinanzierungsmittel für die geförderten Projekte gemeinnütziger Träger verzichtet. Das gilt insbesondere für Projekte im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF), der Landesprogramme „Weltoffenes Sachsen“ und „Integrative Maßnahmen“  oder für Projektmittel in der Erwachsenenbildung.“

Der DGB schlägt deshalb zum Schutz der gemeinnützigen Projektträger, aber vor allem auch der Projektbeschäftigten, folgende Maßnahmen vor:

1. Verzicht des Landes und des Landes-ESF auf die Kofinanzierung respektive die Eigenmittel für Projekte gemeinnütziger Träger für mindestens das laufende Jahr. Im Gegenzug erklären die Einrichtungen und Träger dabei aber den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen der Projektbeschäftigten.
2. Die derzeitigen Rahmenbedingungen erfordern von Einrichtungen und Fördermittelgebern, wie etwa der Sächsischen Aufbaubank und der Landesdirektion, einen flexiblen Umgang mit Projektzielen und Ausgabenplänen. So sollte für 2020 die übliche „20-Prozent-Flexibilitäts-Regel“ außer Kraft gesetzt werden.
3. Das Land erklärt sich bereit, Fördertitel von Anteils- oder Fehlbedarfs- hin zu Festbetrags- bzw. Vollkostenfinanzierung für 2020 umzuwidmen.

„Diese neuen Regelungen könnten dann sicher auch auf gewinnorientierte Fördermittelnehmer übertragen werden, wenn diese allerdings im Gegenzug auf betriebsbedingte Kündigungen und Kurzarbeit verzichten würden. Nach dem Ende der Osterferien wird es – nach derzeitiger Lage – wohl erstmal keinen Übergang zum Normalzustand geben können. Deshalb muss der Freistaat Sachsen weiterhin alles tun, das bestehende Unsicherheitspotenzial zu begrenzen und für Unternehmen, Einrichtungen und Beschäftigten weitere Leitplanken der Orientierung bieten“, erklärt der Schlimbach abschließend. Schlimbach selbst ist Vorsitzender mehrerer Bildungsträger.

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