BBK-Präsident Christoph Unger begründete die Maßnahme: "Die aktuelle Corona-Pandemie zeigt mit Nachdruck, wie wichtig die Vorbereitung von Krankenhäusern auf mögliche Gefahren- und Schadenslagen ist. Deshalb haben wir uns für die Vorabveröffentlichung maßgebender Bestandteile des Handbuchs entschieden. Sie können Kliniken auch noch in der jetzigen Situation wichtige Hilfestellung geben. Dabei ist das Handbuch ausdrücklich kein Musteralarmplan, sondern versteht sich als Handlungsempfehlung und Hilfestellung des Bundes für Krankenhausbetreiber."
Aufrechterhaltung der Funktionalität auch bei Schadenslagen
Mithilfe des Handbuchs sollen Krankenhausbetreiber in die Lage versetzt werden, eigenständig und systematisch einen Notfallplan für ihre jeweilige Einrichtung zu erarbeiten. Ziel ist es, die Kapazitäten und die Funktionalität der Krankenhäuser auch in Schadenslagen aufrecht halten zu können. Selbst bei Eintritt eines größeren Notfalls sollen so reibungslose Abläufe sowohl innerhalb der Krankenhäuser als auch in der Zusammenarbeit mit beteiligten Behörden und Organisationen der Gefahrenabwehr ermöglicht werden.
An der Erstellung des Handbuchs waren neben dem BBK die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Krankenhaus-Einsatzplanung (DAKEP) und die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) beteiligt. Ferner floss Expertenwissen aus den Bundesländern, aus weiteren medizinischen Fachgesellschaften wie etwa der Deutschen Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie & Intensivmedizin (DGAI) sowie weiterer KAEP-Fachleute in das Handbuch ein.
Bund baut auf einheitlicher KAEP auf
Die Vorbereitung der Krankenhäuser auf mögliche Gefahren- und Schadenslagen fallen in den gesetzlichen Verantwortungsbereich der Länder. Ungeachtet dessen ist der Bund an einer möglichst einheitlichen Krankenhausalarm- und -einsatzplanung interessiert. Hintergrund ist, dass der Zivilschutz – also der Schutz der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall – wiederum auf den friedensmäßigen Vorhaltungen der Länder für Schadensereignisse und Katastrophenlagen aufbaut. Eine bundesweit möglichst solide aufgestellte Krankenhausalarm- und -einsatzplanung in Friedenszeiten bildet daher die Basis für die Planungen des Bundes für die Versorgung von Verletzten im Zuge kriegerischer Auseinandersetzungen oder Notfällen von bundesweiter Tragweite.
Die Dokumente zur Krankenhausalarm- und -einsatzplanung (KAEP) finden Sie unter folgendem Link: www.bbk.bund.de/Handbuch_KAEP
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