“Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme von Mitte März grundlegende Verbesserungsvorschläge für den Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes vorgelegt. Er hatte seinerzeit ein klares Signal gesendet: Keine systematische Benachteiligung der Steinkohle, mehr Rechts- und Investitionssicherheit beim Kohleausstieg und eine Stärkung der Rolle der KWK in der Strom- und Wärmeversorgung.
Insgesamt bringt die Gegenäußerung der Bundesregierung wenig neue Erkenntnisse. Es ist bedauerlich, dass sie nahezu vollständig über die Anmerkungen des Bundesrates hinweggeht. Zur Illustration: Allein 26-mal befindet sich in der Gegenäußerung die Formulierung, dass die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrates ablehne. Dass die Bundesregierung Vorschläge des Bundesrates prüfe, ist hingegen nur an drei Stellen in der Gegenäußerung zu finden. Der Bundesrat hatte viele berechtigte Anliegen aufgenommen, mit denen sich die Bundesregierung in dieser Gegenäußerung leider nicht intensiv genug befasst hat.
Jetzt kommt es darauf an, dass der Bundestag an wesentlichen Stellen des Kohleausstiegsgesetzes nachbessert. Die kommunale Energiewirtschaft benötigt langfristig sichere Rahmenbedingungen für Investitionen in die Strom- und Wärmewende. Ein wesentlicher Aspekt ist daher, dass das Kohleausstiegsgesetz ausreichende Anreize für den Ausbau, die Modernisierung und den Umstieg von Kohle- auf Gas-KWK setzt. Hinzu kommt: Durch die im Gesetzentwurf vorgesehene zu geringe Entschädigungen für Steinkohlekraftwerke Anfang der 2020er Jahre und die entschädigungslosen ordnungsrechtlichen Abschaltungen bereits ab 2027 werden vor allem kommunale Kraftwerksbetreiber vor enorme wirtschaftliche Herausforderungen gestellt. Aus Sicht des VKU darf es diese Benachteiligung der Steinkohle nicht geben. Dadurch würden kommunale Investitionen in erheblichem Maße entwertet werden und die Mittel für die anstehende Transformation vor allem einer klimafreundlichen Wärmeversorgung vor Ort fehlen.“
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