Dienstag, 14. April 2020, 11 Uhr
NRW-Soforthilfe: Wofür darf ich das Geld verwenden – und wofür nicht?
Referentin: Julia Laarmann | Kanzlei Lausten Laarmann Nagel Wering, Ascheberg
Die Referentin blickt zudem auf die juristischen Formulierungen im Bewilligungsbescheid und erläutert, was sie in der Praxis – auch im Hinblick auf die Steuererklärung für 2020 – bedeuten.
Der Zugang zum kostenlosen Webinar erfolgt unter https://zoom.us/j/827111912
Die Webinare finden in Kooperation mit folgenden Partnern statt:
- WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken
- wfc Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH
- Kreishandwerkerschaft Coesfeld
- Kreishandwerkerschaft Borken
- AIW Unternehmensverband
Eine Registrierung nicht erforderlich. Der Zugang erfolgt über den Link. Für mobile Endgeräte gibt es die Möglichkeit, die App ZOOM Cloud Meetings herunterzuladen. Nach den Informationen der Referenten gibt es jeweils die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Im Anschluss wird das Webinar auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Bitte beachten Sie: Auszahlung der Soforthilfen vorerst gestoppt
Das Land NRW hat vorerst die Auszahlung der Soforthilfe für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen gestoppt. Grund dafür sind mehrere Fake-Webseiten, die prominent in Suchergebnissen platziert sind. Nach ersten Ermittlungen des LKA haben die Betreiber über diese Seiten mit gefälschten Antragsformularen Daten abgefischt und mutmaßlich für kriminelle Zwecke genutzt.
Antragsstellungen für die Soforthilfe sind weiterhin möglich. Das Land bittet jedoch dringend darum, ausschließlich die offizielle Website zu nutzen: https://soforthilfe-corona.nrw.de.
Informationen über die weitere Entwicklung und Angebote zur Unterstützung der Unternehmen in der Coronakrise erhalten Sie auf unserer Facebookseite https://www.facebook.com/WFGBorken/
WFG für den Kreis Borken mbH
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