Immer mehr Shows und Serien im privaten Fernsehen sind barrierefrei

Die Ergebnisse des siebten Monitorings zur Barrierefreiheit bei den beiden großen Sendergruppen ProSiebenSat.1 Media SE und RTL Group bekräftigen den positiven Trend der vergangenen Jahre: Der Anteil einfacher und speziell für Hörbeeinträchtigte erstellte Untertitel im privaten Fernsehen wurde weiter ausgebaut. Die Gesamtkonferenz der Medienanstalten (GK) stellte dies in ihrer ersten Sitzung 2020 fest und wies darauf hin, dass barrierefreie Medienangebote ein entscheidender Baustein für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe sind.

Cornelia Holsten, Themenverantwortliche für Barrierefreiheit, betont: „Die privaten Sender gehen mit gutem Beispiel voran, das Engagement muss aber weiter konsequent fortgeführt werden. Gerade in diesen Zeiten, in denen die Menschen vermehrt vor den Geräten sitzen, ist das wichtiger denn je.“

Die RTL Group hat die Untertitelungsquote noch einmal erhöht. Durchschnittlich werden 17 Prozent der Sendezeit mit speziellen Untertiteln für Hörgeschädigte ausgestrahlt. VOX liegt mit 32 Prozent der Gesamtsendezeit vorn. 2019 wurden beispielsweise die neue Serie „Rampensau“ oder verschiedene Showformate („Grill den Henssler“, „Die Höhle der Löwen“ oder „Kitchen Impossible“) untertitelt. Bei den Sendern der ProSiebenSat.1 Media SE liegt die durchschnittliche Untertitelung bei rund 22 Prozent. An der Spitze steht ProSieben mit 41 Prozent. Als erster Privatsender hat ProSieben Live-Audiodeskription beim Finale von „Germany´s Next Topmodel“ sowie der gesamten ersten Staffel von „The Masked Singer“ angeboten. Die Umsetzung der Audiodeskription erfolgte dabei unabhängig vom Fernsehsignal über eine eigene App.

Die Medienanstalten erstellen seit 2013 das jährliche Monitoring zur Barrierefreiheit im privaten Fernsehen. Im Fokus stehen die großen Senderfamilien – RTL Group und ProSiebenSat.1 Media SE – sowie kleinere Sender wie WELT, Disney Channel und DMAX.

Im Entwurf für den neuen Medienstaatsvertrag wurde die Bedeutung des Themas unterstrichen. Die Veranstalter werden dazu verpflichtet, den Umfang barrierefreier Angebote sukzessive auszubauen. Mediale Barrierefreiheit ist als Kriterium für den Public Value, also den gesellschaftlichen Mehrwert von Inhalten, genannt. Alle drei Jahre müssen die Sender zukünftig Bericht über die getroffenen Maßnahmen erstatten – ein klares Zeichen an die Programmveranstalter.

Den 7. Monitoring-Bericht finden Sie hier.

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