Sonderparkrecht für ambulante Pflegedienste: eine gute Unterstützung für die ambulante Versorgung

In Baden-Württemberg gilt für ambulante Pflegedienste ein Sonderparkrecht. Die unbürokratische Ausnahmeregelung des Verkehrsministeriums sollte als Vorbild für ganz Deutschland dienen, um die ambulante Versorgung während der Corona-Pandemie zu unterstützen.

Petra Schülke, Stv. Bundesvorsitzende:
„Der Erlass des baden-württembergischen Verkehrsministeriums ist eine gute Unterstützung für die ambulante Pflege und sollte für ganz Deutschland gelten. Weil viele Menschen aufgrund der Corona-Pandemie im Homeoffice arbeiten oder aus anderen Gründen zu Hause bleiben, sind freie Parkflächen insbesondere in Wohngebieten Mangelware. Selbst in normalen Zeiten ist es für die Mitarbeiter ambulanter Dienste schwierig, einen Parkplatz zu finden und diese Situation verschärft sich jetzt nochmals. Ein unbürokratisches Sonderparkrecht nach dem Vorbild Baden-Württembergs würde die ambulante Versorgung pflegebedürftiger Menschen vereinfachen. Auch der Verzicht auf das Ausstellen von Strafzetteln für Fahrzeuge ambulanter Dienste würde schon viel helfen. Eine wegfallende Parkplatzsuche spart kostbare Zeit, die der Versorgung zugutekommt.

Die anderen Bundesländer sollten jetzt zusammen mit dem Bundesverkehrsminister schnell und unbürokratisch nachziehen und in diesen Krisenzeiten mit einem Sonderparkrecht die ambulante Pflege in ganz Deutschland unterstützen.“

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands und vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

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