Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wenden uns heute mit einem besonders drängenden Problem im Rahmen der Corona-Krise an Sie und bitten um Ihre Unterstützung:
Die Lieferketten zur Versorgung der Bevölkerung mit den lebensnotwendigen Waren des täglichen Bedarfs sind bis zum Zerreißen gespannt. Die Lkw-Fahrer, die sich in diesen Tagen als ebenso systemrelevant erwiesen haben wie z.B. Kassierer*innen oder Pfleger*innen, kommen an die Grenze ihrer Belastungsfähigkeit. Viele sind kurz davor, „den Zündschlüssel abzuziehen“. Die größte Belastung für diese Versorger der Republik ist, dass sie selbst nicht versorgt werden. Gleichzeitig sind die hygienischen Arbeitsbedingungen zunehmend menschenunwürdig geworden. Auch bei Firmen, bei denen es früher möglich war zu duschen, wird dies den Lkw-Fahrern heute verwehrt, ebenso der Toilettengang oder auch nur das Händewaschen. Autohöfe halten selbstverständlich Sanitäranlagen und Duschen für die Fahrer offen. Leider sind unseren Mitgliedsbetrieben, durch die behördlichen Corona-Bestimmungen, die Möglichkeiten zur Unterwegsverpflegung der LKW-Fahrer massiv eingeschränkt worden. Um den Lkw-Fahrern in diesen extrem schwierigen Zeiten zu einem menschenwürdigeren Dasein zu verhelfen, beantragen wir, an den Autohöfen alle Speisen und Getränke to-go abgeben zu dürfen, und gleichzeitig den Fahrern die Möglichkeit zu geben, sich mit ihren Speisen (mit ausreichendem Sicherheitsabstand zueinander versteht sich) in das Restaurant setzen zu können und nicht wieder in ihre Fahrerkabine zu müssen, in der sie den ganzen Tag verbringen.
Damit wird eine mögliche Infektion über das Servicepersonal ausgeschlossen, da ähnlich wie bei einer Supermarktkasse nur eine Warenausgabe und ein Kassiervorgang stattfindet. Das Land Thüringen setzt Raststätten und Autohöfe mit Beherbergungsbetrieben gleich und lässt somit den von uns hier vorgeschlagenen Weg zu.
Wir bitten Sie daher eindringlich auch im Namen des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. – dem Spitzenverband des deutschen Transportlogistikgewerbes, diesem Ansatz zu folgen und auch allen anderen Autohöfen und Raststätten in der Bundesrepublik als systemrelevante Versorger zu gestatten, die ebenfalls systemrelevanten Lkw-Fahrer ordentlich und menschenwürdig zu versorgen. Wir tragen dafür Sorge, die Bestuhlung so zu reduzieren, dass die Abstände eingehalten werden. Wir tragen dafür Sorge, dass nur LKW-Fahrer und keine anderen Gäste das Restaurant betreten. Wir halten selbstverständlich saubere sanitäre Anlagen und Duschen für „unsere“ Lkw-Fahrer vor.
Herzlichen Dank im Voraus, auch im Namen aller Brummi-Fahrer!
Mit herzlichem Gruß aus Kuddewörde
Johannes Witt
1. Vorsitzender VEDA e.V.
Alexander Quabach
Geschäftsführer VEDA e.V
Das Land Thüringen ist Stand 15.04.2020 das erste Bundesland welches die exklusive Öffnung der Gastronomie für LKW Fahrer zugelassen hat.
Vereinigung Deutscher Autohöfe e.V.
Überseeplatz 20
81825 München
Telefon: +49 (0) 1709191800
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Geschäftsführer VEDA e.V.
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