"Neben neuen, emissionsärmeren Fahrzeugen und emissionsmindernden Software-Lösungen, bieten Hardware-Nachrüstungen eine weitere Möglichkeit, den im Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegten Emissionswert von 270 mg NOx pro Kilometer im realen Fahrbetrieb zu unterschreiten. Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug umrüsten lassen, leisten nicht nur einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität, sie erhalten in besonders belasteten Regionen ihre Mobilität“, so Richard Damm, Präsident des KBA.
Das KBA veröffentlicht auf seiner Internetseite alle erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnisse (ABE) für die unterschiedlichen Fahrzeugklassen. Genehmigte Pkw-Nachrüstsysteme gibt es für Modelle der Hersteller BMW, Mercedes Benz, Seat, Skoda, Audi, Volkswagen und Volvo.
Die entsprechenden ABE sind über die Internetseite des KBA samt Erweiterungen mit Datum, Typbezeichnung, Genehmigungsinhaber und verlinktem Verwendungsbereich abrufbar:
Einige Fahrzeughersteller haben dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gegenüber die Kostenübernahme für Pkw-Nachrüstsysteme in Höhe von bis zu 3.000 Euro für private Fahrzeughalter zugesagt. Informationen dazu können bei den jeweiligen Fahrzeugherstellern erfragt werden.
Die rechtliche Grundlage für die Genehmigung von Nachrüstsystemen hat das Bundesverkehrsministerium mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geschaffen. Sie legt für Diesel-Pkw der Schadstoffklassen "Euro 4" und "Euro 5" technische wie verfahrensbezogene Anforderungen an die Stickoxid-Minderungssysteme mit hoher Minderungsleistung fest. Fahrzeuge, die über ein solches Stickoxid-Minderungssystem verfügen, sind von Verkehrsverboten ausgenommen.
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