In dem Brief von Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates, und Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates, heißt es: „Wer als Soloselbstständiger seine Lebensgrundlage auf seiner persönlichen Arbeits- und Leistungsfähigkeit aufgebaut hat, steht jetzt oftmals schlicht vor der Existenzfrage. Denn diejenigen, die nicht kapitalintensiv arbeiten und daher wenig Betriebskosten vorweisen können, erhalten aufgrund der aktuellen Vergaberegelung derzeit keine Soforthilfen vom Bund. Kredite und Stundungen helfen Soloselbständigen auch nicht weiter, da diese in der Regel ihre Leistungen nicht nachholen und damit ihre Einnahmeausfälle nicht kompensieren können. Der übergangslose Weg andererseits vom steuerzahlenden Kleinstunternehmer zum ALG II-Empfänger ist für die systemrelevante Arbeit der Kulturschaffenden kritikwürdig. So führen die aktuellen Regelungen zu doppelter Bürokratie und Systemverdruss.
Um die Existenzbedrohung Kulturschaffender und die langfristige Zerstörung der bildungskulturellen Infrastruktur in unserem Land zu vermeiden, bitten wir Sie gleichermaßen herzlich wie nachdrücklich, den einstimmig verabschiedeten Vorschlag der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder vom 07. April 2020, Soloselbständigen der Kulturbranche eine Pauschale von „bis zu 1.000 Euro je Monat (für max. drei Monate)“ zu zahlen, zu übernehmen.“
Die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder hatte in einem Schreiben vom 08. April 2020 die aktuelle, ungerechte Verteilung der Hilfsgelder in Bezug auf die Soloselbständigen thematisiert. In dem Brief wird eine zeitlich befristete Pauschalzahlung vorgeschlagen, durch die Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von freiberuflichen Kreativen ein Stück weit ausgeglichen werden.
Den Brief des Deutschen Musikrates in voller Länge finden Sie hier.
Deutscher Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH
Weberstraße 59
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 2091-0
Telefax: +49 (228) 2091-200
http://www.musikrat.de